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Startseite » Schweizer Banken-Drama: Regierung gegen Milliarden-Boni
Geschäft

Schweizer Banken-Drama: Regierung gegen Milliarden-Boni

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 23, 2025
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Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte die Kürzung oder Streichung der Gelder für Krisen-Banker als rechtswidrig erachtet. Die Regierung hält die große Boni-Kürzung weiter für rechtens.

Die Schweizer Regierung hält die Kürzung von Boni für Manager der 2023 kollabierten Großbank Credit Suisse (CS) weiter für angemessen. Das Finanzministerium (EFD) erklärte am Freitag, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts anzufechten, der eine Kürzung beziehungsweise Streichung der Boni bei dem von der UBS geschluckten Institut als rechtswidrig erachtet.

„Das EFD ist der Ansicht, dass das Bundesverwaltungsgericht bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt hat, namentlich indem es die für den Gesetzgeber nicht voraussehbaren außerordentlichen Umstände der Übernahme der Credit Suisse nicht berücksichtigt hat.“

Früheren Angaben zufolge sind von dem Urteil Zahlungen von 62 Millionen Franken (66 Mio. Euro) betroffen. Diese Summe hätte theoretisch von der Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse, der UBS, aufgebracht werden müssen, hatte das Finanzministerium vergangene Woche erläutert. Die UBS erklärte, sie nehme den Schritt der Regierung zur Kenntnis.

Notübernahme mit milliardenschweren Hilfen

Die Schweizer Regierung hatte im April 2023 angeordnet, dass alle außenstehenden variablen Vergütungen der Mitglieder der Credit-Suisse-Geschäftsleitung gestrichen und die Boni hoher Manager um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Die vor dem Kollaps stehende Credit Suisse war zuvor in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion von der UBS übernommen worden. Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) hatten die Rettungsaktion mit milliardenschweren Liquiditätshilfen und Garantien unterstützt.

Das Bundesgericht hieß vergangene Woche allerdings eine Beschwerde von zwölf Betroffenen gut. Es habe keine genügende gesetzliche Grundlage für die Kürzungen gegeben, so das Gericht. Bei den Boni habe es sich um verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis gehandelt. Solche vertraglichen Ansprüche seien durch die Eigentumsgarantie geschützt. Vier weitere, noch anhängige Beschwerden würden pausiert, bis das Piloturteil rechtskräftig sei.

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