Wiener Landesgericht sieht Tatbegehungsgefahr gegeben – Beschluss nicht rechtskräftig
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat die am 24. Jänner über Signa-Gründer René Benko verhängte U-Haft um weitere zwei Monate verlängert. Das gab Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral Donnerstagmittag bekannt. Das Landesgericht geht weiter von dringendem Tatverdacht aus. Als Haftgrund wird Tatbegehungsgefahr angenommen. Der Beschluss auf Fortsetzung der U-Haft ist nicht rechtskräftig.
Weiter in Einzelzelle
Benkos Verteidiger Norbert Wess und die WKStA gaben dazu vorerst keine Erklärung ab. Grundsätzlich ist gegen den Beschluss eine Beschwerde binnen drei Tagen möglich, mit der sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste. Regulär hätte spätestens am 28. April die nächste Haftprüfung zu erfolgen.
Der 47-jährige Tiroler Unternehmer René Benko war am 23. Jänner in Innsbruck festgenommen und daran anschließend in die Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt überstellt worden. Seither befindet er sich dort in einer Einzelzelle.
Die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen Benko umfangreich ermittelt, wiegen schwer. Er soll Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt haben. Die WKStA geht unter anderem von Untreue und betrügerischer Krida aus – das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu zehn Jahre Haft vor. Laut bestehender Verdachtslage soll Benko trotz laufender Insolvenzverfahren, die auch ihn als Privatperson betreffen, versucht haben, noch vorhandene Vermögensteile zu verschieben bzw. zu verschleiern. Die WKStA geht davon aus, dass er weiterhin als “faktischer Machthaber und wirtschaftlicher Berechtigter” der Laura-Privatstiftung agierte.