2024 im Schnitt plus 8 Prozent: 6 Prozent ab 1. Mai, weitere 2 Prozent ab 1. November – Lohnerhöhung 2025 basierend auf Jahresinflation 2024 plus 1 Prozent
Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe erhalten ab Mai durchschnittlich 6 Prozent mehr Geld und ab November 2024 weitere 2 Prozent. Darüber hinaus wurde bereits eine Lohnerhöhung für 2025 vereinbart. Die Beschäftigten erhalten ab Mai 2025 die Jahresinflation von 2024 plus ein Prozent. Zudem einigten sich die Gewerkschaft vida und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf einen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto ab 1. Mai 2025, wie sie bei einer Pressekonferenz bekanntgaben.
Neuerungen gibt es auch beim Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Fixiert wurde in der Vereinbarung unter anderem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest 12 Sonntage pro Jahr frei haben. Außerdem gibt es den Nachtarbeitszuschlag künftig für alle Beschäftigten, die ab Mitternacht noch arbeiten und nicht mehr wie bisher nur für Beschäftigte der Hotellerie und Nachtgastronomie. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist künftig in allen Bundesländern einheitlich geregelt und die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt sich von zwei Monaten auf einen Monat.
Eine Reihe von Verbesserungen gibt es für Lehrlinge. Ab 1. Mai 2024 erhalten Lehrlinge im ersten Lehrjahr ein Lehrlingseinkommen in Höhe von 1.000 Euro, im zweiten 1.120 Euro, im dritten 1.320 Euro und im vierten 1.420 Euro. Außerdem bekommen Lehrlinge die ersten acht Sonntage im Lehrverhältnis frei, um den Übergang in die Arbeitswelt zu erleichtern. Für eine Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg gibt es eine Prämie von 250 bzw. 200 Euro.
Zu den Verbesserungen aus Sicht der Arbeitgeber gehört etwa die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für Teilzeitbeschäftigte, was den Ausgleich für Überstunden ohne Zuschläge erleichtert. Mit Teilzeitbeschäftigten kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen und bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit befristeten Verträgen von bis zu 9 Monaten vereinbart werden. Auch die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen soll sich künftig flexibler gestalten. Befristete Verträge können einmalig um bis zu vier Wochen – ohne Unterbrechung des Durchrechnungszeitraums – bis zu einem Zeitraum von maximal 9 Monaten verlängert werden.
Der neue Rahmenkollektivvertrag und Kollektivvertragsabschluss gilt für etwa 76.000 Betriebe und rund 240.000 Beschäftigte. 6.460 Lehrlinge absolvieren laut Angaben der WKÖ derzeit einen gastgewerblichen Lehrberuf.