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Startseite » Insolvenz: Benko bald am Existenzminimum von 1.200 Euro pro Monat?
Geschäft

Insolvenz: Benko bald am Existenzminimum von 1.200 Euro pro Monat?

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 13, 2024
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Falls gegen Signa-Gründer René Benko ein echtes Konkursverfahren eröffnet würde, müsste er drei Jahre lang alles Geld abgeben, was das Existenzminimum von rund 1.200 Euro übersteigt.

Das Landesgericht Innsbruck hat Anfang März ein Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers René Benko eröffnet. Zuvor gab es einen Insolvenz-Eigenantrag von Benko als Unternehmer. Damit habe der Tiroler Immobilieninvestor seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten ist aber noch nicht geklärt.

Schicksalstag am 24. April

Eine Tagsatzung zur Prüfung der Forderungen wurde für den 24. April angesetzt. Wie das Landesgericht Innsbruck betonte, sei die Tagsatzung „wie jede Insolvenz-Tagsatzung von Gesetzes wegen nicht öffentlich“. Da soll es den Vermögenscheck geben.

Sämtliches Privatvermögen – auch im Ausland

„Die Wirkung des Konkursverfahrens bezieht sich auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko“, hieß es vom Gläubigerschutzverband KSV1870. Umfasst sei auch sein Vermögen im Ausland: „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen“ des Signa-Gründers, sagte Klaus Schaller, KSV1870-Regionalleiter West.

Existenzminimum von rund 1.200 Euro

Benko kann beim laufenden Konkursverfahren noch einen Sanierungsplan beantragen. Diesen hat er bisher nicht vorgelegt. Da müsste er seinen Gläubigern allerdings eine Mindestquote von 20 Prozent anbieten – fraglich, ob er eine solche tatsächlich bedienen könne. 

Auch ein Antrag auf Privatinsolvenz ist denkbar. Bei einer Privatinsolvenz gebe es keine konkrete Quote, sondern einen Zahlungsplan, der weniger starre Fristen vorsehe und daher potenziell mehr Zeit für die Begleichung der Schulden biete.

In einem solchen Extrem-Szenario würden alle laufenden Einkünfte herangezogen, die das Existenzminimum von rund 1.200 Euro überragen. Das Gericht würde einen Treuhänder bestellen, der drei Jahre lang alles verwertet, was über das Existenzminimum hinausgeht. Eine Privatsolvenz würde jedenfalls voraussetzen, dass Benko seine Unternehmereigenschaft zurücklegt.

Benko wäre dann faktisch finanziell entmündigt. Er müsste auch jeden Wohnorts- oder Berufswechsel melden. 

Vermögen in Stiftungen

Einen Teil seines Vermögens hat René Benko in Stiftungen angelegt, oe24 berichtete.
 Diese könnten unangetastet bleiben. Nachdem Stiftungen eigene Rechtspersönlichkeiten seien, werden diese „nicht dem Vermögen Benkos zugeordnet“ und fallen damit nicht in das Massevermögen, erklärte in Innsbruck Landesgerichtssprecher Klaus Jennewein. Sollte Benko jedoch Begünstigter der Ausschüttungen einer Stiftung sein, würde es sich anders verhalten. Wenn Benko seine dahingehende Rolle oder etwa jene von Familienmitgliedern vor Kurzem geändert habe, bestehe die Möglichkeit, dies anzufechten. 

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