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Startseite » Immo-Kreditvergabe bleibt streng – Banken können leichter Ausnahme machen
Geschäft

Immo-Kreditvergabe bleibt streng – Banken können leichter Ausnahme machen

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 12, 2024
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Die KIM-Verordnung setzt strenge Regeln für Immobilien-Kredite, was viele Haus- oder Wohnungskäufe unmöglich macht. Banken sollen die Ausnahmekontingente jetzt aber leichter nützen können.

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat am Dienstag einige Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen.

Konkret sollen bürokratische Hürden abgebaut und den Banken zur Verfügung stehende Kontingente damit leichter nutzbar werden, teilte das FMSG am Dienstag mit. An den sonstigen Bestimmungen der KIM-Verordnung, die die Vergabe von Wohnbaukrediten regelt, rüttelte das Gremium nicht.

20 % Eigenkapital, maximal 40 % des Einkommens

Laut der KIM-VO muss der Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem dürfen Wohnbaukredite nicht länger als 35 Jahre laufen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen.

Banken können leichter eine Ausnahme machen

Um den Banken trotz dieser restriktiven Kriterien einen gewissen Spielraum zu geben, stehen ihnen Ausnahmekontingente zur Verfügung, die bisher aufgrund administrativer Hürden allerdings nicht voll ausgeschöpft wurden.

Alleine im vergangenen Jahr machten diese nicht ausgenutzten Ausnahmekontingente in der österreichischen Bankenlandschaft rund eine Milliarde Euro aus, wie das FMSG vorrechnete. Das sei ein Hinweis dafür, dass „der Rückgang der Neukreditvergabe vor allem auf die höheren Zinsen und Kosten zurückzuführen ist und von der KIM-V im derzeitigen Umfeld keine unverhältnismäßige Einschränkung der Kreditvergabe ausgeht. Vor dem Hintergrund des aktuellen Umfelds ist auch die Neukreditvergabe in den anderen europäischen Ländern und weltweit deutlich zurückgegangen.“

Ausnahmekontingent in Höhe von 20 Prozent der Neukreditvergabe  

Mit den beschlossenen Änderungen soll das Ausnahmekontingent nun leichter ausgeschöpft werden können. Die Ausnahmekontingente sollen die Kreditaufnahme auch Haushalten ermöglichen, die nicht alle Kriterien der Verordnung erfüllen. „Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-VO sollte aber der Normalfall bleiben“, hielt das FMSG fest.

Insgesamt können kreditfinanzierende Banken über ein Ausnahmekontingent in Höhe von 20 Prozent der Neukreditvergabe verfügen.    

Über das Finanzmarktstabilitätsgremium

Das FMSG existiert seit 2014 und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). 

Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität, es soll etwa verhindern, dass die Banken zu leichtsinnig zu viele Immo-Kredite  vergeben, welche die Kreditnehmer nicht mehr zurückzahlen können.Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.

Finanzminister Brunner erfreut

Erfreut über die Ergebnisse der Sitzung zeigte sich Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). „Die geplante Erhöhung und Vereinfachung der Ausnahmekontingente wird sowohl für Betroffene als auch für Kreditinstitute Erleichterungen bei der Finanzierung von Eigenheimen bringen“, so Brunner, der weiterhin daraufhin hinwirken will, „dass die Schaffung von Eigentum nicht zusätzlich zu den Faktoren Zinsen und Baukosten durch die FMA-Regeln erheblich erschwert wird“.

Auch Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), begrüßte die Änderungen. „Das ist ein enorm wichtiger Schritt, von dem viele Menschen, die sich ihren Wohntraum erfüllen möchten, profitieren werden.“ Mit der Vereinheitlichung der Kontingente „können wir den Bedürfnissen der Kunden besser gerecht werden und bei der Kreditvergabe flexibler agieren“, so Cernko.

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die seit etwa eineinhalb Jahren gegen die Verordnung der FMA ankämpft, sieht eine Teileinsicht „endlich vorhanden“. Das sei erst einmal „eine gute Nachricht für alle, die sich Eigentum schaffen wollen, aber wir sind sicher noch nicht am Ziel“. Die Lockerung der KIM-Verordnung sei ein erster Schritt, um den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern endlich wieder unkompliziert Zugang zu Wohnbaukrediten zu ermöglichen, ergänzte Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP).

Kritik. Der FPÖ gehen die Maßnahmen nicht weit genug: „Das Ende dieser unseligen Verordnung wäre erforderlich“, forderte Bautensprecher Philipp Schrangl. Die Verordnung würge die Bau- und Immobilienwirtschaft „faktisch willkürlich ab“.
 

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