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Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage von “Der Standard” abgewiesen, nachdem die FPÖ Wien Standard-Journalisten “politische Aktivisten” genannt hatte.
“Der Standard” und ihr Redakteur Schmid hatten wenig Erfolg mit einer Klage gegen die FPÖ-Wien – das Oberlandesgericht Wien hatte ihre Klage abgewiesen.
Gegen diese Behauptungen der FPÖ hat “Der Standard” und ihr Redakteur Schmid geklagt:
- Eine Negativkampagne gegen den FPÖ Abgeordneten Udo Guggenbichler fahren
- Udo Guggenbichler durch die Berichterstattung vorzuverurteilen
- Die Berichterstattung lediglich der Diffamierung freiheitlicher Mandatare diene
- Die Berichterstattung des Standards keinerlei Wert auf Richtigkeit lege
- Eine bösartige Verleumdungskampagne hochziehen
- Journalisten des Standards würden sich als politische Aktivisten betätigen
Bereits im November hat das Handelsgericht Wien die einstweilige Verfügung des Standards wegen eines Formalfehlers abgewiesen, nun folgt das pikante Urteil des Oberlandesgerichts Wien.
FPÖ Wien darf nun den Redakteur Schmid als “politischen Aktivist” bezeichnen
Die Standard Verlagsgesellschaft mbH und Redakteur Schmid müssen sich künftig im Bezug auf die oben genannte Berichterstattung gefallen lassen, weder Wert auf die Richtigkeit gelegt zu haben, noch ausgewogen zu berichten. Weiters darf der Standard-Journalist Schmid als “politischer Aktivist” bezeichnet werden.
Der Wiener FPÖ Landesparteisekretär Michael Stumpf meldet sich prompt mit einem Statement zum Urteil vom OLG Wien, er sagt: „Dieses Urteil zeigt deutlich auf, was für ein Schmuddeljournalismus in diesem Medium betrieben wird. Einigen Redakteuren geht es nicht um Recherche und ausgewogene Berichterstattung, sondern lediglich um linken Kampagnenjournalismus gegen unliebsame politische Meinungen. Daher wird die FPÖ Wien die Berichterstattung dieses mittlerweile völlig unbedeutenden Mediums auch weiterhin ignorieren.“