Der Festnahme lag der dringende Tatverdacht in folgenden Verfahrenssträngen des Verfahrenskomplexes Signa zugrunde, teilte die WKStA mit.
Um diese Komnplexe der Benko-Akte geht es:
1. Faktum: Kapitalerhöhung durch Geldkarussell
René Benko soll Gesellschafter der Signa Holding GmbH zu weiteren Investments im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft verleitet haben, dies unter dem Vorwand selbst durch die Familie Benko Privatstiftung ebenfalls Geld zuzuschießen. Dabei soll er die Investments der getäuschten Gesellschafter zum Teil durch Überweisungen über mehrere Unternehmen hinweg schlussendlich als seinen eigenen Beitrag zur Kapitalerhöhung ausgegeben haben.
2. Faktum: Villa Eden Gardone
Verdacht der Untreue gegen René Benko und weitere Personen: Die Signa Holding GmbH soll eine luxemburgische Beteiligungsgesellschaft samt der dazugehörigen Gardasee-Villa (Villa Eden Gardone) an die liechtensteinische INGBE Stiftung verkauft haben, dies jedoch ohne ausreichenden Gegenwert.
3. Faktum: Insolvenz René Benko
Verdacht der betrügerischen Krida: Konkret soll Benko unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer verheimlicht haben. Er habe damit Vermögenswerte verschleiert und das in der Stiftung vorhandene Vermögen weiterhin dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen. Weiters soll der Beschuldigte Vermögenswerte, wie z.B. hochpreisige Waffen, Uhren und anderes verborgen bzw. ohne angemessene Gegenleistung veräußert und dadurch die Befriedigung von Gläubigern verhindert bzw. geschmälert haben.
So fasste die WKStA die Akte Benko zusammen.
Außerdem geht es noch darum:
Faktum: Investmentbetrug betreffend Projekt Franz am Bahnhofsplatz München René Benko und ein weiterer Beschuldigter sollen Verantwortliche eines ausländischen Staatsfonds veranlasst haben, mittels Anleihen in das Immobilien Projekt Franz am Bahnhofsplatz München (Deutschland) zu investieren. Tatsächlich soll der Anleiheerlös nicht zur Gänze in das vereinbarte Projekt investiert, sondern ein Großteil des Geldes zweckwidrig verwendet worden sein.