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Startseite » Bier-Riese Brau Union morgen vor Kartellgericht
Geschäft

Bier-Riese Brau Union morgen vor Kartellgericht

MitarbeiterBy MitarbeiterFeber 10, 2025
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Bier-Riese Brau Union morgen vor Kartellgericht

Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde umfasst 260 Seiten plus 145 Beilagen: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen – Tochter des Heineken-Braukonzerns bestreitet das.

Nach der kürzlich verhängten Kartell-Rekordstrafe für die Billa-Mutter Rewe wird der erste Verhandlungstermin am Dienstagvormittag in der Causa Brau Union am Wiener Kartellgericht mit Spannung erwartet. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte im Juni 2024 bei Gericht die Verhängung einer „angemessenen Geldbuße“ gegen Österreichs größten Bierhersteller Brau Union beantragt. Die österreichische Heineken-Tochter weist die Vorwürfe zurück.

Vorwurf: Marktbeherrschende Stellung missbraucht 

Aus Sicht der BWB hat die Brau Union ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um den Markteintritt konkurrierender Bierhersteller zu beschränken und bestehende Getränkehändler vom Markt zu verdrängen. Ab Oktober 2021 sind bei den Wettbewerbshütern vermehrt anonyme Beschwerden über das Verhalten der Brau Union eingegangen, im April 2022 hat es eine Hausdurchsuchung in der Konzernzentrale in Linz gegeben.

Zur Brau Union gehören unter anderem die Biermarken

  • Fohrenburger,
  • Gösser,
  • Puntigamer,
  • Schwechater,
  • Villacher
  • und Zipfer.

Rund die Hälfte der gesamt 10 Millionen Hektoliter Bier, die hierzulande jedes Jahr produziert werden, stammen von Österreichs Marktführer.

Milliarden-Strafe möglich

Der beim Kartellgericht eingebrachte BWB-Antrag umfasst 260 Seiten plus 145 Beilagen. Das Kartellgericht hatte im Vorjahr noch einen Verbesserungsauftrag zum Antrag an die BWB geschickt, schrieb zuletzt die „Kronen Zeitung“. Diesem kam die Behörde nach. Für die Brau Union und Heineken bestand daraufhin wiederum die Möglichkeit, sich zu äußern.

Das Kartellgericht kann Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Konzernumsatzes verhängen. Die Brau-Union-Mutter Heineken würde bei einer Geldstrafe mithaften, ist aber ausdrücklich nicht von den Ermittlungen betroffen und hat auch keine Verstöße begangen, hieß es von der BWB. Maßstab für die Geldbußenbemessung ist der gesamte Konzernumsatz von Heineken, der im Jahr 2023 bei über 36 Mrd. Euro lag. Damit die börsennotierte niederländische Konzernmutter das Gerichtsverfahren mitverfolgen kann, wurden die gesamten Gerichtsunterlagen auf Englisch übersetzt.

Brau Union sieht „grundlegendes Missverständnis“

Konkret soll die Brau Union ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und Getränkeabnehmern gedroht haben, ihnen kein Bier mehr zu verkaufen, wenn sie nicht auch andere Getränke von der Brau Union beziehen. Darüber hinaus soll die Brau Union Abnehmer verpflichtet haben, keine Getränke anderer Wettbewerber im Sortiment zu führen oder den überwiegenden Teil des Sortiments über die Brau Union abzudecken. Auch soll es zu Markt- und Kundenaufteilungen gekommen sein, die aber teilweise bereits abgestellt wurden. Weiters wirft die BWB dem Konzern vor, wettbewerbssensible Daten ausgetauscht zu haben, um etwa den Markt und den Markteintritt von Konkurrenzunternehmen zu überwachen.

Die Brau Union sprach im vergangenen Juni von „Bedenken der BWB“ und einem „grundlegenden Missverständnis“. Stets habe man sich im April 2022 angestoßenen Verfahren „in höchstem Maße kooperativ gezeigt“, was man auch weiterhin sein werde – und umfangreich schriftlich Stellung gegenüber der Behörde bezogen. „Wir sind überrascht, dass uns noch andauernde Verletzungen vorgeworfen werden, da wir – trotz mehrfacher Anfragen – von der BWB keine konkreten Hinweise für unmittelbar notwendige Maßnahmen erhalten haben“, erklärte die Brau Union im Juni 2024. „Wir vertreten unter anderem den Standpunkt, dass den Bedenken der BWB ein grundlegendes Missverständnis hinsichtlich der Organisation der Zusammenarbeit mit unseren Distributions- und Logistikpartnern zugrunde liegt.“

Marktführer Brau Union: 20 Biermarken und knapp 1 Mrd. Euro Umsatz

Verbraucher hätten rund um die erhobenen Vorwürfe nicht draufgezahlt, betonte der Braukonzern in seiner Stellungnahme damals. Die „Bedenken der BWB“ würden sich „nicht auf Themen, die Auswirkungen auf die Preisgestaltung“ der Brau Union für Endverbraucher oder Kundinnen und Kunden in der Hotellerie und Gastronomie beziehen: „Bei den Bedenken der BWB geht es um die Zusammenarbeit der Brau Union (…) mit ihren Distributions- und Logistikpartnern.“

Die Brau Union war 1998 durch die Fusion von Österreichische Brau AG und Steirerbrau entstanden. Seit 2003 gehört das Unternehmen mit 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Heineken, dem zweitgrößten Bierkonzern der Welt. Die Brau Union Österreich Aktiengesellschaft erzielte 2023 mit 20 Biermarken einen Umsatz von 926 Mio. Euro und wies einen Nettogewinn von 57 Mio. Euro aus, geht aus dem im Firmenbuch („Wirtschafts-Compass“) hinterlegten Jahresabschluss hervor.

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