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Startseite » Anwalt von Benko-Mutter: „Die Falsche geklagt“
Geschäft

Anwalt von Benko-Mutter: „Die Falsche geklagt“

MitarbeiterBy MitarbeiterJänner 30, 2025
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Anwalt von Benko-Mutter: „Die Falsche geklagt“

Paukenschlag im Zivilprozess gegen Benkos Mutter Ingeborg. Laut Anwalt wurde „die Falsche“ geklagt. Der Prozess ist nicht abgeschlossen bis die Rechtsfrage geklärt ist. Benkos Ehefrau und seine Schwester gelten als mögliche Zeugen. 

Verfahrens-Hammer heute am Landesgericht Innsbruck. Die erste Tagsatzung im Zivilprozess, den der Masseverwalter im René-Benko-Insolvenzverfahren gegen die Mutter Ingeborg des Signa-Gründers angestrengt hatte (sie ist nicht erschienen), ist vertagt worden.

Brenzlige Rechtsfrage  

Das Verfahren wurde vom Richter nach einer Stunde vorerst abgeschlossen. Der Grund: Nach einem Antrag des Rechtsvertreters der Mutter entschied er, zunächst eine Rechtsfrage zu klären. Ein erster Rückschlag für Masseverwalter   Andreas Grabenweger. 

Für Anwalt wurde die Falsche geklagt

Nunmehr brachte aber Hermann Pfurtscheller, Innsbrucker Rechtsanwalt von Benkos Mutter – sie war mangels Pflicht zum Erscheinen nicht am Landesgericht zugegen – einen Antrag auf Abweisung der Klage ein. Vereinfacht gesagt aus dem Grund, dass seiner Ansicht nach die falsche Person geklagt worden sei bzw. – juristisch formuliert – eine „mangelnde Passivlegitimation“ vorliege.

Das heißt, es hätten auch die Stiftungen und Benko selbst geklagt werden müssen und damit eine „Streitgenossenschaft“ vorliegen müssen. Damit verbunden sah der Anwalt auch ein „mangelndes Feststellungsinteresse“ auf Klägerseite. Der Masseverwalter wollte festgestellt haben, dass die 74-jährige Mutter des Tiroler Unternehmers in Wahrheit ihre Rechte nicht ohne Zustimmung ihres Sohnes ausüben könne.

Richter kündigte „zeitnahe Entscheidung“ an

Der Richter hatte die Rechtsfrage zu Beginn der Verhandlung selbst angesprochen und hatte deutlich gemacht, dass es auch für ihn darum gehe, zunächst diese Rechtsfrage zu klären. Am Ende der Verhandlung kündigte er schließlich eine „zeitnahe Entscheidung“ bzw. ein Urteil an, gegen das wieder ein Rechtsmittel ergriffen werden kann. Ein konkretes „Prozessprogramm“ wurde deshalb am Donnerstag gar nicht festgelegt.

Benkos Ehefrau und seine Schwester mögliche Zeugen

Der vorsitzende Richter ging lediglich mögliche künftige Zeugen auf beiden Seiten durch, zu denen ehemalige Stiftungsvorstände ebenso gehörten wie Benkos Ehefrau und seine Schwester, sowie der Verfasser der Stiftungsurkunden bzw. Erklärungen, von denen der Masseverwalter behauptet, dass diese letztlich „Scheingeschäfte“ begründeten.

Grabenweger wollte nach der Verhandlung keine Erklärung abgeben. Pfurtscheller zeigte sich hingegen optimistisch, dass es zu einer Klagsabweisung kommen werde. Die Entscheidung des Richters, zunächst die Rechtsfrage zu klären und nicht einfach mit der Verhandlung fortzufahren, sei für ihn ein „starkes Indiz“ dafür.

Der Richter hatte unterdessen zuvor in der Verhandlung auch deutlich gemacht, dass er über kurz oder lang ohnehin eine „Unterbrechung“ des Verfahrens beabsichtige. Und zwar wegen der laufenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Benko. „80 Prozent“ der beantragten Zeugen würden sich im Zivilprozess – da Beschuldigte in strafrechtlicher Hinsicht – wohl der Aussage entschlagen. „Früher oder später“ müsste er abgesehen davon zumindest eine Sachverhaltsdarstellung an die WKStA aufgrund des anhängigen Zivilverfahrens schicken. Rechtsanwalt Pfurtscheller betonte in diesem Zusammenhang, dass Benkos Mutter nirgendwo als strafrechtlich Beschuldigte gelte.

Vergleich bei Einstweiliger Verfügung

Bis Mittwoch war nach der ersten Tagsatzung auch eine Verhandlung über einen Antrag auf eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen Benkos Mutter durch den Masseverwalter angesetzt gewesen. Mit einer solchen Einstweiligen Verfügung wollte dieser quasi die unmittelbare Einschränkung der Stifterrechte der Mutter erreichen. Damit würde die Mutter wohl keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfen – sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“, also wie vom Masseverwalter vermutet mit ihrem Sohn, durchführe.

Doch zu dieser Verhandlung kam es letztlich nicht. Und auch nicht zu einer Einstweiligen Verfügung. Denn: Noch am Mittwoch wurde offenbar ein Vergleich zwischen beiden Seiten geschlossen. Masseverwalter Grabenweger wollte zum Inhalt des Vergleichs keinen Kommentar abgeben. Anders hingegen Rechtsanwalt Pfurtscheller: Es sei vereinbart worden, dass Ingeborg Benko über beabsichtigte Änderungen in der Stiftung künftig vorab den Masseverwalter informiere. Dieser habe aber nach wie vor keinerlei Einfluss auf ihr Agieren und könne nichts verhindern, betonte der Rechtsanwalt gegenüber Journalisten. Eine Einstweilige Verfügung sei jedenfalls vom Tisch.

Großes Vermögen in Stiftungen vermutet

Eine solche hatte der Insolvenzverwalter bereits im vergangenen Jahr eingebracht. Und hatte zunächst einen juristischen Sieg davongetragen: Denn das Landesgericht Innsbruck bewilligte diese zunächst. Doch nur eineinhalb Monate später, Ende Juli, wurde öffentlich, dass das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) der Beschwerde der Benko-Mutter gegen die Entscheidung des Landesgerichts stattgab und die Einstweilige Verfügung wieder aufhob.

Mit der Klage will Masseverwalter Andreas Grabenweger erreichen, dass die Stifterrechte an zwei Privatstiftungen – der Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie der Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz – ihm zukommen – und nicht in der Hand von Ingeborg Benko als Erststifterin liegen. Er ging davon aus, dass Benko stets die Kontrolle über die beiden Stiftungen behielt, in denen jeweils ein großes Vermögen „geparkt“ sein soll, und seine Mutter quasi nur als „Strohfrau“ vorgeschoben habe.

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