Die WKStA hat Anklage gegen Unternehmer Ronny Pecik wegen Vorteilszuwendung erhoben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt im Verfahren zur Causa CASAG Anklage gegen den Unternehmer Ronny Pecik wegen Vorteilszuwendung (§ 307a StGB). Ein entsprechender Strafantrag wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht.
Luxusautos für Thomas Schmid
Konkret soll Pecik dem damaligen Kabinettschef und Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen MMag. Thomas Schmid mehrfach Luxusautos im Hochpreissegment unentgeltlich überlassen und Rechnungen eines Schneiders für zehn Herrenanzüge bezahlt haben, wodurch Pecik insgesamt Vorteile im Wert von 17.300 Euro gewährt habe.
Im Gegenzug soll der Kabinettchef und Generalsekretär den Unternehmer bei seinen Anliegen unterstützt und ihm beispielsweise schnell und unkompliziert Termine beim Bundesminister für Finanzen verschafft haben, schreibt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Ihm drohen bis zu 3 Jahre Haft
Laut Anklage habe der Angeklagte damit dem damaligen Kabinettschef und Finanz-Generalsekretär Schmid für die in seinen Aufgabenbereich fallende koordinierende, unterstützende und beratende Tätigkeit für den Bundesminister für Finanzen korruptionsstrafrechtlich relevante Vorteile gewährt.
Damit sei der Straftatbestand der Vorteilszuwendung (§ 307a StGB) erfüllt, wonach es u.a. auch strafbar ist, einem Amtsträger
einen ungebührlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, wenn es sich dabei um die pflichtgemäße Vornahme eines Amtsgeschäfts handelt.
Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe (§ 307a Abs 2 erster Fall StGB). Für Pecik gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Ermittlungen gegen Pecik eingestellt
Die Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe in diesem Zusammenhang gegen Ronny Pecik waren mangels Nachweisbarkeit der subjektiven Tatseite hingegen teileinzustellen.
Schmid durch Kronzeugenstatus gerettet
Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wurde MMag. Thomas Schmid auch wegen der ihn treffenden korrespondierenden Vorwürfe der Vorteilsannahme bereits im November 2024 der Kronzeugenstatus zuerkannt und das diesbezügliche Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, oe24 berichtete.