Im Zusammenhang mit der Gründung des Coronamasken-Herstellers Hygiene Austria im Frühling 2020 durch Lenzing und Palmers hat das Kartellobergericht die Strafe gegen Palmers auf 100.000 Euro erhöht
Damit wurde das ursprüngliche vom Kartellgericht festgelegte Bußgeld von 5.000 Euro verzwanzigfacht, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitagvormittag mit. Lenzig zahlt auf Antrag der BWB wie berichtet 75.000 Euro.
“Die Fusionskontrolle erfüllt einen wichtigen Zweck für das Funktionieren der Märkte, gegen das Durchführungsverbot zu verstoßen ist in Österreich kein Kavaliersdelikt”, so BWB-Chefin Natalie Harsdorf via Aussendung. Mit der Verzwanzigfachung der Buße sei dies deutlich gemacht worden.
“Formalthema aus der Vergangenheit”
Palmers nahm das Urteil des Kartellobergerichts, das im Obersten Gerichtshof (OGH) angesiedelt ist in einer Stellungnahme gegenüber der APA lediglich “zur Kenntnis” ohne konkret auf die Sachlage einzugehen. Die Firma sprach von einem “Formalthema aus der Vergangenheit”. Das sei nun abgeschlossen, man konzentriere sich auf die Zukunft – unter anderem auf die Neupositionierung der eigenen Marke.
Hintergrund für die Strafen gegen Palmers und Lenzing ist, dass die Gründung ihres Gemeinschaftsunternehmens Hygiene Austria bereits vor der Anmeldung bei der Bundeswettbewerbsbehörde erfolgt sei. Laut BWB haben Palmers und Lenzing am 11. Mai 2020 die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens angemeldet. Diese wurde mangels wettbewerblicher Bedenken mit 26. Mai 2020 freigegeben.
Durch eine parlamentarische Anfrage wurde die Behörde jedoch darauf aufmerksam, dass der Zusammenschluss wohl bereits vor der Anmeldung und der abgeschlossenen Prüfung durch die BWB vollzogen worden sei. Denn die Unternehmen seien bereits vorher medial und öffentlich so aufgetreten, als ob der Zusammenschluss bereits erfolgt sei. Bereits am 24. April 2020 informierten die Unternehmen per OTS über die Gründung.