Für den Film “Her” von 2013 hat Scarlett Johansson einer K.I. ihre Stimme geliehen, in die sich Hauptdarsteller Joaquin Phoenix langsam, aber sicher verliebte. Brisant: Der neue Sprachassistent von OpenAI ähnelt der Stimme Johanssons mehr, als ihr lieb ist.
Wird Scarlett Johansson “OpenAI” verklagen, weil das Unternehmen einen Sprachassistenten entwickelt hat, der wie sie im Film “Her” klingt? Der Schauspielerin nach habe OpenAi versucht, ihre Stimme für ChatGPT zu engagieren. Als sie absagte, hätte man eine Stimme entwickelt, die ihrer vom Klang her ähnelt. Amerikanischen Medienberichten nach spiele es im Hinblick auf das Öffentlichkeitsrecht übrigens keine Rolle, ob OpenAI die Stimme Johansson tatsächlich verwendet hat oder nicht.
Johansson mit guten Chancen
Laut CNN seien sich Rechtsexperten einig, dass Johansson im Falle eine Klage vor Gericht gute Chancen auf einen Sieg hätte. Dabei verweisen sie auf eine Reihe von Fällen, die zu erheblichen Schadensersatzforderungen für Open AI, das eines der weltweit führenden KI-Unternehmen ist, führen könnte. Dass OpenAI diese Rechtsgeschichte hier offenbar nicht kennt oder gar ignoriert, unterstreiche einmal mehr die Notwendigkeit eines umfangreichen Schutzes für die Schöpfer.
Gesetze zum Recht auf Öffentlichkeit
In mehreren US-Bundesstaaten gibt es Gesetze zum “Schutz des Bildnisses von Personen vor Diebstahl oder Missbrauch”. Das kalifornische Gesetz – wo Hollywood und OpenAI ihren Sitz haben – ist eines der schärfsten. Es verbietet die unbefugte Verwendung des “Namens, der Stimme, der Unterschrift, des Fotos oder des Bildes” einer Person für die Zwecke der “Werbung oder des Verkaufs oder der Aufforderung zum Kauf von Produkten, Waren, Gütern oder Dienstleistungen”. Im Gegensatz zu einer Urheberrechtsklage, bei der es um geistiges Eigentum geht, geht es bei einer Klage wegen des Rechts auf Öffentlichkeit eher um die unbefugte Nutzung der Identität oder der öffentlichen Person einer Person zu Gewinnzwecken.
Identität zu Geld gemacht?
In diesem Fall könnte Johansson OpenAI beschuldigen, ihre Identität unrechtmäßig zu Geld zu machen, indem Nutzern vorgaukelt wird, sie habe “Sky” (die Stimme des Sprachassistenten) gesprochen. OpenAI könnte kontern, dass das Unternehmen nie Johanssons tatsächliche Stimme verwendet hat und dass die Videos keine Werbung waren – ebenso, dass es man die Absicht hatte, Johansson genau zu imitieren. Allerdings gebe es eine umfangreiche Rechtsprechung – und eine sehr unbequeme Tatsache für OpenAI -, die diese Verteidigung untergräbt, meinen Rechtsexperten.