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Austria TimesAustria Times
Startseite » WKStA stellt „Ibiza-Verfahren“ gegen Neumann, Strache & Co. ein
Politik

WKStA stellt „Ibiza-Verfahren“ gegen Neumann, Strache & Co. ein

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 25, 2024
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WKStA stellt „Ibiza-Verfahren“ gegen Neumann, Strache & Co. ein

Die WKStA hat in diesen Tagen ein weiteres „Ibiza-Verfahren“ gegen Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann sowie gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache eingestellt, auch der Ex-FPÖ-Mandatar Markus Tschank sowie ein Novomatic-Sprecher können aufatmen. 

Causa finita – wieder keine Anklage in der Ibiza-Affäre. Die WKStA hat am 24. Juli „das Ermittlungsverfahren gegen Mag. Harald NEUMANN, Heinz-Christian STRACHE, Dr. Markus TSCHANK, X. XX. und die NOVOMATIC AG wegen des unter
Punkt A. dieser Einstellungsbegründung dargestellten Tatverdachts wird gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt“, der Einstellungsbescheid liegt oe24 vor.

Bei den Ermittlungen ging es ausgehend von Aussagen von Strache auf dem Ibiza-Video („Die Novomatic zahlt alle“) um eine 240.000-Euro-Zahlung von Novomatic an das FPÖ-nahe „Institut für Sicherheitspolitik“ (ISP), dessen Obmann der frühere FPÖ-Mandatar Markus Tschank war. In der Causa hatten Ermittler 2020 sowohl die Räumlichkeiten von Novomatic als auch jene der Rechtsanwaltskanzlei von Tschank durchsucht. Die WKStA ging dem Verdacht nach, dass das Geld als Gegenleistung für den Wunsch nach Glücksspiellizenzen gezahlt wurden. Derartige Vorwürfe hatten alle Beteiligten stets bestritten.

Dieser Verdacht ist jetzt vom Tisch, der WKStA war die „Suppe“ zu dünn. Zwar sei klar, dass Novomatic das ISP wegen dessen Nähe zur FPÖ gesponsert habe, aber: „Da nicht nachgewiesen werden kann, dass STRACHE von dem Vertrag zwischen dem ISP und der NOVOMATIC wusste und nicht festgestellt werden kann, dass Mag. NEUMANN und die NOVOMATIC STRACHE informierten, liegt ausgehend von den Sachverhaltsannahmen und der rechtlichen Ausführungen kein mit der erforderlichen Verurteilungswahrscheinlichkeit nachweisbares gerichtlich strafbares Verhalten iSd Korruptionsstrafrechts vor“, heißt es in der Verfahrenseinstellung. 

Neumann-Anwalt erfreut

Neumanns Anwalt Norbert Wess zeigt sich jedenfalls erfreut: „Ich freue mich sehr, dass unser Einstellungsantrag für unseren Mandanten Mag. Harald Neumann für ihn und die anderen Beschuldigten letztendlich zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat. Der Tatverdacht war von Anfang an unbegründet und wurde seitens unseres Mandanten rasch mit fundierten Stellungnahmen entkräftet. So gesehen bleibt als einziger Wehrmutstropfen zu konstatieren, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren 4,5 Jahre gedauert hat und teilweise mit starker negativer medialer Berichterstattung einhergegangen ist.“

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