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Politik

Wirbel um „blaue Seite“: Hat der ORF das Gesetz gebrochen?

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 4, 2025
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Wirbel um „blaue Seite“: Hat der ORF das Gesetz gebrochen?

Es herrscht wieder Aufregung um ORF.at. Die „OÖ Nachrichten“ haben die „blaue Seite“ eine Woche lang (18. bis 25. März) unter die Lupe genommen und wollen eine deutliche Überschreitung der im ORF-Gesetz festgehaltenen Textbeitragsbeschränkung festgestellt haben. 522 statt der erlaubten 350 Meldungen zählte die Tageszeitung. Der ORF weist den unterstellten Gesetzesbruch in einer Aussendung „auf das Schärfste zurück“ und zählte selbst 320 Textmeldungen in besagtem Zeitraum.

ORF sieht alle Vorgaben lückenlos umgesetzt

„Der ORF hat alle Vorgaben des neuen Gesetzes lückenlos umgesetzt. Im Vergleich 2023 zu 2024 wurde das Textangebot massiv reduziert, sowohl in der Anzahl der Meldungen als auch in der Durchschnittslänge der Texte“, hielt der ORF am Freitag fest.

Die „OÖ Nachrichten“ sehen das anders. „Selbst bei defensiver Zählweise zugunsten des ORF stehen immer noch 522 statt der erlaubten 350 Meldungen zu Buche. Auch die Textlänge wird scheinbar beliebig ausgeweitet“, hält die Zeitung fest. Verlinkungen seien nicht mitgezählt worden, ebenso wenig Aktualisierungen einer Meldung.

ORF zählt 320 Textmeldungen

Der ORF zählte dagegen in besagter Woche 320 Meldungen, womit man deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen Maximalanzahl liege, hielt das öffentlich-rechtliche Medienhaus fest. Überhaupt sei 2024 die Anzahl der Textbeiträge im Wochenschnitt unter 320 gelegen, was auch im Ende März veröffentlichten ORF-Jahresbericht dokumentiert sei.

„Der ORF lädt die ‚OÖN‘ dazu ein, ihre Bedenken einer Prüfung durch die dafür zuständige Medienbehörde (Anm.: KommAustria) zuzuführen“, wandte sich der ORF via Aussendung an die Tageszeitung.

Auf die KommAustria verwies auch ein Sprecher von Medienminister Andreas Babler (SPÖ). Bevor man Stellung zu den Vorwürfen nehme, solle sich die unabhängige Behörde die Causa ansehen. Derzeit stehe Aussage gegen Aussage, hieß es auf APA-Anfrage. Damit die KommAustria tätig wird, bedarf es einer Beschwerde oder einer Sachverhaltsdarstellung.

Im Regierungsprogramm nahmen sich ÖVP, SPÖ und NEOS jedenfalls eine „weitere Präzisierung des §4e ORF-Gesetz im Sinne der Zeitungsähnlichkeit und Überblicksberichterstattung“ vor, womit wohl ORF.at erneut angetastet werden könnte.

Egger: „ORF muss sich an Regeln halten“

„Auch der ORF muss sich an die Regeln halten“, reagierte ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger in einer Aussendung und meinte, dass der ORF mit diesem Vorgehen anderen Medien „systematisch“ das Wasser abgrabe. Ein „klares Foul im Sinne des fairen Wettbewerbs“, befand Egger. NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter ortete gegenüber den „OÖ Nachrichten“ einen „klaren Gesetzesbruch“. Die „blaue Seite“ sei zwar gut gemacht, stelle aber ein Problem dar, weil sie die Gratismentalität beim Medienkonsum befeuere.

ORF-Gesetzesnovelle brachte Verschärfungen

Die Debatte um ORF.at ist nicht neu. Seit Jahren bemängeln Verleger, dass die reichweitenstärkste Nachrichtenseite des Landes zu zeitungsähnlich sei und durch ihre freie Zugänglichkeit den Aufbau von Paywalls bzw. Digitalabos hemme. 2023 wurde von ÖVP und Grünen eine ORF-Gesetzesnovelle beschlossen, die die Gesamtanzahl der Textbeiträge auf der Start- und Übersichtsseite auf 350 pro Kalenderwoche beschränkte. Zugleich müssen Audio- und Videobeiträge 70 Prozent ausmachen. Die Überblicksberichterstattung darf nicht vertiefend und weder in der Aufmachung noch in der Gestaltung mit dem Onlineangebot von Tages- oder Wochenzeitungen vergleichbar sein.

Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), ortete nach Inkrafttreten der Novelle eine „Mogelpackung“, da das Gesetz eine Vermengung von Überblicksberichterstattung und anderen Onlineaufträgen des ORF auf der „blauen Seite“ zulasse und so mehr als 350 Textmeldungen pro Woche ermögliche. Denn der ORF argumentiert, dass reine Schlagzeilen, die bei einem Klick darauf direkt auf eine Unterseite des ORF-Onlineauftritts wie science.ORF.at oder topos.ORF.at führen, nicht berücksichtigt werden. Diese Unterseiten weisen keine Höchstgrenze für Textmeldungen auf. Die neun Bundesländerunterseiten wie wien.ORF.at dagegen schon: 80 Meldungen pro Bundesland und Woche.

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