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Startseite » Vor OGH-Entscheid: So hart waren die Buwog-Urteile
Politik

Vor OGH-Entscheid: So hart waren die Buwog-Urteile

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 17, 2025
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Vor OGH-Entscheid: So hart waren die Buwog-Urteile

Am Donnerstag stehen die nicht rechtskräftigen Buwog-Urteile beim Obersten Gerichtshof auf den Prüfstand. Die Urteile von Richterin Marion Hohenecker waren zwar nicht übermäßig streng, aber durchaus beachtlich.


Am 4. Dezember 2020 ergingen die großteils nicht rechtskräftigen Urteile im Grasser-Prozess rund um die Privatisierung der Buwog und die Einmietung der Finanz in den Terminal Tower Linz sowie kleinere Nebenstränge. Zum Teil gab es lange Haftstrafen, gegen die die Beschuldigten beim OGH Einspruch erhoben haben. Hier ein Überblick.

Das erstinstanzliche Urteil umfasste acht Schuld- und sechs Freisprüche. Zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde der Hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen der Verbrechen der Untreue und der Geschenkannahme durch Beamte sowie der Vergehen der Beweismittelfälschung.

Der Schuldspruch zur Untreue des damaligen Finanzministers Grasser wurde aufgrund „verdeckter Provisionsabsprachen“ von 9,6 Mio. Euro beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog und andere) sowie von 200.000 Euro bei der Einmietung der Linzer Finanzdienststellen in den Terminal Tower in Linz ausgesprochen: Diese Absprachen stellten laut Senat Untreue zum Nachteil der Republik Österreich dar.

Strafe für Grasser hätte deutlich höher ausfallen können

Grasser hätte als Beamter eine mögliche Höchststrafe vom 1,5-fachen des üblichen Strafrahmens, also bis zu 15 Jahre, bekommen können. Von der Anwendung dieser Verschärfungsmöglichkeit sah der Schöffensenat aber ab.

Haft für Meischberger und Hochegger

Der Zweitangeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger erhielt sieben Jahre Haft. Er wurde als Beitragstäter zu Grassers Delikten verurteilt und zusätzlich selber wegen Beweismittelfälschung. Vom Vorwurf der Geldwäscherei und vom Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit seiner Villa in Döbling wurde er freigesprochen.

Der Ex-Lobbyist Peter Hochegger erhielt eine Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Jahren Haft. Hochegger wurde ebenfalls als Beitragstäter zur Untreue und Geschenkannahme von Grasser und zur Bestechung Grassers durch weitere Angeklagte im Zusammenhang mit der Vergabe der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog u.a.) verurteilt. Hingegen wurde er vom Vorwurf hinsichtlich der Bestechung beim Terminal Tower Linz freigesprochen.

Haftstrafen für Petrikovics und Starzer

Weiters wurde Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics wegen der Bundeswohnungsprivatisierung zu einer Zusatzhaftstrafe von zwei Jahren verurteilt, und zwar als Beitragstäter zu Grassers Untreue und als unmittelbarer Täter der Bestechung von Grasser. Der ehemalige RLB OÖ-Vorstand Georg Starzer wurde für dieselben Delikte zu drei Jahren Haft verurteilt, davon wurden zwei Jahre bedingt ausgesprochen mit dreijähriger Probezeit. Der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer fasste eine Zusatzhaftstrafe von einem Jahr aus, wobei ein Teil von acht Monaten unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde, das heißt es bleiben vier Monate unbedingte Haft.

Vollinhaltlich freigesprochen wurde der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton. Auch die fünf von den Medien nicht namentlich genannten „Linzer Angeklagten“, die in der Causa der Provisionszahlung beim Linzer Bürohaus Terminal Tower beschuldigt waren, wurden freigesprochen.

Gut 13 Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil im Grasser-Prozess lag im Jänner 2022 das schriftliche Urteil im Grasser-Prozess vor. Es umfasste knapp 1.300 Seiten.

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