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Startseite » Verordnung ist das: Wo das Handy in der Schule wirklich verboten wird
Politik

Verordnung ist das: Wo das Handy in der Schule wirklich verboten wird

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 27, 2025
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Verordnung ist das: Wo das Handy in der Schule wirklich verboten wird

Ab 1. Mai soll bis zur achten Schulstufe bundesweit ein Verbot von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten gelten, und zwar während des gesamten Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen.  

Dabei können die Schulpartner (Schüler-, Eltern-, Lehrervertretung) allerdings laut der nun vorliegenden Verordnung diverse Ausnahmen festlegen. Im Unterricht sollen Lehrerinnen und Lehrer die Nutzung von Mobiltelefonen zum Lernen erlauben können.

Die Handynutzung konnte schon bisher im Rahmen der Schulautonomie geregelt oder verboten werden, die meisten Schulen haben das auch bereits getan. Mit einer klaren bundesweiten Regelung wolle man den Schulleitungen und Lehrpersonen nun den Rücken stärken, hatte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) die neue Vorgabe begründet. Erst vor einem Monat, noch vor Wiederkehrs Amtsantritt, hatte das Ressort noch betont, dass die Handynutzung in die Schulautonomie fällt und eine Vorgabe des Ministeriums oder der Länder deshalb gar nicht möglich sei.

„Bewusst Handy aus der Schule verbannt“

Er wolle, dass in den Pausen wieder Leben in die Klassen komme, soziale Kompetenzen wieder gefördert werden und die Konzentrationsfähigkeit der Kinder wieder zunehme, begründete Wiederkehr in einer Stellungnahme gegenüber der APA seine Initiative. „Das gelingt nur, indem man bewusst das Handy aus den Schulen verbannt und es nur dann wieder hervorholt, wenn es aus pädagogischen Gründen im Unterricht benötigt wird.“ Schulautonome Regelungen können grundsätzlich weiter bestehen, abgesehen von Passagen, die der Verordnung widersprechen.

Diese sieht vor, dass die Handynutzung an Schulen grundsätzlich untersagt wird. Neben dem gesamten Aufenthalt in der Schule soll das auch für alle Arten von Schulveranstaltungen gelten. Bei mehrtägigen Unternehmungen wie Sportwochen soll laut Verordnung eine „altersgerechte Nutzung der Geräte“ ermöglicht werden, etwa indem ein Zeitfenster festgelegt wird, in dem die Kinder und Jugendlichen mit ihren Eltern kommunizieren können.

Fix vorgesehen ist, dass Handys auf Wunsch der Lehrer etwa im Fach Digitale Grundbildung, bei Workshops zu Sicherheit im Netz bzw. zur Nutzung eines digitalen Wörterbuchs oder zum Überprüfen von Fakten etc. im Unterricht genutzt werden können. Andere Nutzungsbeispiele wären laut Verordnung der digitale Schülerausweis oder digitale Karten oder Bus- und Stadtpläne bei mehrtägigen Schulveranstaltungen.

Die Schulpartner können zusätzlich „vom Grundsatz abweichende alters- und sachgerechte Lösungen“ treffen, wie es in den Erläuterungen heißt. So könnten Schulen etwa während der Mittagspause in der Freizeitzone die Nutzung erlauben. Vor allem ab der 9. Schulstufe soll es möglich sein, dass Regelungen nur für einzelne Klassen oder Schülerinnen und Schüler gelten. So könnte in der A-Klasse die Nutzung untersagt sein, in der B-Klasse, wo es keine Probleme beim vernünftigen Umgang mit den Geräten gebe, hingegen nicht. Möglich wäre auch eine Regelung, wonach die Mobiltelefone an Tagen oder während der Zeit von schriftlichen Leistungsfeststellungen weggesperrt werden. Fixe Ausnahmen gelten für Schüler, die das Handy aus medizinischen Gründen brauchen (z.B. Blutzuckermessungs-App für Diabetiker).

Lehrer können Handy abnehmen

Für die Sicherheit ihrer digitalen Endgeräte sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich, wird vom Ministerium festgehalten. Dabei wird etwa der Spind in der Regel als sichere Verwahrung angesehen, unbeaufsichtigtes Zurücklassen in der Schultasche reiche hingegen nicht aus.

Bei Verstößen gegen die Handyregeln kann das Lehrpersonal den Schülern die Geräte auch bis zum Ende des Schultags abnehmen. Bei wiederholten Verstößen oder problematischen Inhalten (Mobbing, islamistische oder pornografische Inhalte) wäre aus Sicht des Ministeriums auch angemessen, dass nur die Erziehungsberechtigten das Handy ausgehändigt bekommen.

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