Steiermark verschärft Landessicherheitsgesetz: Verbot organisierter Bettelei beschlossen.
Die steirische Landesregierung hat am Donnerstag eine Novelle des Landessicherheitsgesetzes verabschiedet, mit der strengere Regeln gegen Bettelaktivitäten eingeführt werden.
Regierungskoalition aus FPÖ und ÖVP
Die Änderungen folgen auf die Begutachtungsphase und wurden von der Regierungskoalition aus FPÖ und ÖVP angekündigt.
Kernpunkte der Gesetzesnovelle:
- Organisierte Bettelei verboten: Jegliche Form von organisiertem Betteln wird untersagt.
- Verbot der Veranlassung zum Betteln: Es wird generell verboten, andere Personen zum Betteln zu veranlassen.
- Keine Kinder oder Tiere beim Betteln: Minderjährige unter 14 Jahren sowie Tiere dürfen nicht zum Betteln mitgenommen werden – insbesondere nicht mit dem Ziel, den Bettelertrag zu erhöhen.
- Sektorale Bettelverbote: Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, örtlich begrenzte Bettelverbote zu erlassen.
Sollte der steirische Landtag der Gesetzesänderung zustimmen, treten die neuen Regelungen mit 1. September in Kraft.











