Nur einen Werktag nach dem Kurz-Urteil wurde bekannt, dass Richter Michael Radasztics in einem Disziplinarverfahren verurteilt wurde.
Michael Radasztics, der im Falschaussage-Prozess gegen Sebastian Kurz Richter war, wurde im Mai letzten Jahres in einem Disziplinarverfahren wegen Geheimnisverrats verurteilt. Konkret wurde Radasztics in zwei Sachverhalten rund um die Eurofighter-Causa verurteilt:
- Radasztics, damals noch Staatsanwalt in Wien, informierte den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht über ein abgebrochenes Ermittlungsverfahren gegen ihn und
- Er teilte dem damaligen NR-Abgeordneten Peter Pilz die Information mit, dass es in der Eurofighter-Causa eine Weisung zur Rückstellung von Akteninhalten an das Verteidigungsministerium gab.
Bereits im Mai (!) letzten Jahres wurde Radasztics vom Oberlandesgericht Graz disziplinarrechtlich verurteilt. Beide Seiten meldeten jedoch Rechtsmittel an, zogen diese aber im Dezember erneut zurück. Somit bezahlte Radasztics die verhängte Strafe von einem halben Monatsbezug, rund 7.500 Euro.
Pilz stellte Anfrage mit Radasztics-Information – Zadic unterschrieb
Besonders brisant: Pilz stellte mit den Informationen, die er von Radasztics widerrechtlich erhalten hatte, eine parlamentarische Anfrage an den damaligen ÖVP-Justizminister Josef Moser. Unterzeichnet wurde die Anfrage ausgerechnet von der heutigen Justizministerin Alma Zadic, die zu der Zeit noch Abgeordnete für die Liste Pilz war! Erst im Juli 2019 wechselte sie zu den Grünen.
Hintergrund für die Unterschrift von Zadic: Eine parlamentarische Anfrage benötigt grundsätzlich die Unterschrift von fünf Abgeordneten. Ein Sprecher der Justizministerin bestätigt gegenüber oe24, dass Zadic die Pilz-Anfrage mit den Geheim-Informationen des Kurz-Richters unterschrieben habe. Allerdings sei der genaue Inhalt der Anfrage von Pilz Zadic nicht bekannt gewesen, so der Sprecher der Justizministerin gegenüber oe24.
Warum das Urteil im Disziplinarverfahren just einen Werktag nach dem Kurz-Urteil veröffentlicht wurde, ist unklar. Rechtskräftige Disziplinarentscheidungen müssen “unverzüglich” in anonymisierter Form ins Rechtsinformationssystem gestellt werden. Laut “Standard” kann so eine Anonymisierung zwar mehrere Wochen in Anspruch nehmen, mehr als zwei Monate ist laut Anwälten jedoch mehr als nur unüblich. “Dass eine Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem so lange dauert, habe ich überhaupt noch nie erlebt”, meint ein erfahrener Anwalt gegenüber oe24.
Radasztics hatte sich für nicht befangen erklärt
Kurz-Anhänger wittern hinter dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Disziplinarentscheidung eine bewusste Verzögerung. ÖVP-Generalsekretär ortet “einen Anschein der Befangenheit”. Dies werfe nun einige Fragen auf, die es in der zweiten Instanz des Kurz-Prozesses zu klären gilt. Denn: Die Kurz-Anwälte hatten am Anfang des Prozesses einen Befangenheitsantrag gegen Radasztics eingebracht. Radasztics hatte diesen dann selbst (!) abgelehnt und sich für nicht befangen erklärt. Zu einem Zeitpunkt, wo er längst wusste, dass er in dem Verfahren wegen Geheimnisverrats disziplinarrechtlich verurteilt wurde …