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Politik

Fast 3 Mrd.: Das ist die ganze Spar-Liste der Regierung

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 10, 2025
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Fast 3 Mrd.: Das ist die ganze Spar-Liste der Regierung

In der ersten Nationalrats-Sitzung nach der Angelobung der Bundesregierung wurden eine Reihe von Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Die ganze Liste der Spar-Maßnahmen.

„Mit diesen ersten Konsolidierungsschritten beginnt die Anpassung des Bundeshaushalts an die neuen Herausforderungen“, berichtet Finanzminister Markus Marterbauer in einer Aussendung. Die beschlossenen Maßnahmen bewirken eine Konsolidierung von 1,24 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 1,65 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Erläuterung der Maßnahmen

Die Abschaffung des bestehenden Modells der Bildungskarenz (UG 20 Arbeit) führt zu Einsparungen in der Höhe von 350 Millionen Euro 2025 und von 650 Millionen Euro 2026. Für 2026 soll eine Nachfolgeregelung ausgearbeitet werden, kündigt der Finanzminister an.

Das erste Spar-Paket enthält diese steuerrechtliche Änderungen, die für die Mehrheit der Maßnahmen ab 1.4.2025 in Kraft treten:

  • Verlängerung des Spitzensteuersatzes um vier Jahre bis inkl. 2029: Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der sogenannte „Spitzensteuersatz“ iHv 55% für Einkommensteile, die über 1 Mio. Ꞓ liegen, befristet eingeführt. Im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde der Spitzensteuersatz um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2025) verlängert. Nun soll dieser um vier weitere Jahre (bis 31.12.2029) verlängert werden. Es wird damit ein Mehraufkommen von rd. 50 Mio. Ꞓ pro Jahr erwartet.
  • Vorzeitige Abschaffung der USt-Befreiung für PV-Anlagen per 1.4.2025: Im Bereich der Umsatzsteuer wurde für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikmodulen ab 1.1.2024 ein bis 31.12.2025 befristeter Nullsteuersatz (entspricht einer echten Umsatzsteuerbefreiung) vorgesehen. Die Regelung soll nun vorzeitig ab 1.4.2025 entfallen. 2025 wird ein Mehraufkommen von rd. 175 Mio. Ꞓ erwartet.
  • Anhebung der Wettgebühr auf 5% per 1.4.2025: Die Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 beträgt derzeit 2% von den Wetteinsätzen. Diese ist damit im Verhältnis zur Glücksspielabgabe, die grundsätzlich 16% vom Einsatz beträgt, relativ niedrig. Aufgrund der Ähnlichkeit von Wetten und Glücksspielen nach dem Glücksspielgesetz, soll hier eine Annäherung der Abgabenbelastung erfolgen. Mit 1.4.2025 soll die Wettgebühr bei 5% liegen.Für 2025 soll dadurch ein Mehraufkommen von rd. 50 Mio. Ꞓ erzielt werden.
  • Einbeziehung von E-Kfz in die motorbezogene Versicherungssteuer per 1.4.2025: Elektro-Kfz (Kfz mit CO2-Emissionen von 0) sind derzeit von der motorbezogenen Versicherungssteuer (bzw. der Kraftfahrzeugsteuer) befreit. Zukünftig soll sich das durchschnittliche Steuerniveau an jenem von PKW mit Verbrennungsmotor orientieren. Zur weiteren abgabenrechtlichen Unterstützung der Erreichung der Klimaziele aber unter diesem angesetzt werden. Im Rahmen der Besteuerung soll einerseits wie bei PKW mit Verbrennungsmotoren die Motorleistung und andererseits – mangels eines CO2-Ausstoßes – das Eigengewicht des PKW berücksichtigt werden. Durch das Abstellen auf die Motorleistung und die Ausgestaltung als Stufentarif sollen kleinere und leistungsschwächere Kraftfahrzeuge weniger belastet werden. Für 2025 soll dadurch ein Mehraufkommen von rd. 65 Mio. Ꞓ erzielt werden.
  • Erhöhung der Tabaksteuer für Zigaretten sowie Tabak zum Erhitzen per 1.4.2025: Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens soll die Tabaksteuer auf Zigaretten angepasst werden, indem die ab 1.4.2025 vorgesehene Absenkung des Preiselements von 32% auf 31,5% ausgesetzt wird. Weiters soll die Tabaksteuerbelastung (Tabaksteuerinzidenz) von Tabak zum Erhitzen jener von Zigaretten weiter angenähert werden. Durch die Maßnahmen im Bereich der Tabaksteuer kann voraussichtlich in 2025 ein Mehraufkommen von bis zu 50 Mio. Ꞓ generiert werden.
  • Anhebung der Stabilitätsabgabe („Standortbeitrag“ der Bankenwirtschaft): Da Banken durch den seit 2022 historisch starken Zinsanhebungszyklus der EZB und der asymmetrischen Anpassungen von Kredit- und Einlagezinsen besonders in den letzten Jahren von hohen Einnahmen profitieren konnten, haben rund die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten ihre Bankensteuern erhöht bzw. neue Bankensteuern eingeführt. Die Steuersätze der „regulären“ Stabilitätsabgabe sollen angehoben werden, um damit ca. 50 Mio. Ꞓ Mehraufkommen zu erreichen. Die bisherige Systematik wird nicht geändert. Zusätzlich soll für die Jahre 2025 und 2026 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, die ähnlich wie die reguläre Stabilitätsabgabe, einen zweistufigen Steuersatz vorsieht. Dadurch sollen ca. 300 Mio. Ꞓ pro Jahr erzielt werden.
  • Verlängerung Energiekrisenbeitrag-Strom und Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger („Standortbeitrag“ der Energiewirtschaft): Der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) wurde Ende 2022 eingeführt. Das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) ist weiter in Kraft, nach der derzeit geltenden Fassung endete der letzte EKB-S-Erhebungszeitraum mit 31.12.2024. Der EKB-S soll nun befristet auf fünf weitere Erhebungszeiträume erstreckt werden (April 2025 bis März 2026, jeweils April bis März 2026 bis 2030), wobei diverse Parameter angepasst werden, um ein entsprechendes Abgabenaufkommen zu generieren. Ergänzend wird der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB-F) um weitere fünf Erhebungszeiträume verlängert (April bis Dezember 2025, jeweils Jänner bis Dezember 2026 bis 2029). Insgesamt wird für 2025 (mittels beider Maßnahmen) mit einem Aufkommen von rd. 200 Mio. Ꞓ gerechnet.

Klimabonus wird abgeschafft

Als nächste Schritte werden im Rahmen eines Doppelbudgets rasch die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen des Regierungsprogramms umgesetzt. Dazu zählt etwa die Abschaffung des Klimabonus bei gleichzeitiger Teilkompensation für Pendlerinnen und Pendler ab 2026.

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