Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Innenministerium im Fall Ott ein vernichtendes Zeugnis aus. Es geht um die Suspendierung Otts im Jahr 2017
Bereits 2017 war der nunmehr in U-Haft sitzende BVT-Beamte Egisto Ott von seinem Vorgesetzten BVT-Chef Peter Gridling suspendiert worden – im Februar 2018 hob das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Suspendierung wieder auf. Weil es damals noch Keine Beweise gegen Ott gegeben hatte, sagte Gridling.
Nur: In dem Urteil des BVwG, das Zib2-Anchor Armin Wolf auf X (Twitter) verlinkte, liest sich das etwas anders – das Innenministerium hatte dem Gericht nicht nur keine Beweise vorgelegt, es wurden laut Urteil von der Behörde sogar “keine zweckdienlichen Ermittlungen zum entscheidungsrelevanten Sachverhalt getätigt hat. Der Sachverhalt steht demnach nicht fest”.
Und nicht nur das: Aus dem gesamten Alt gehe nicht hervor, welchen Geheimdienst Ott beliefert haben könnte, es sei nicht einmal festgehalten, welche klassifizierten Dokumenten Ott abgerufen habe.
Auch vom Tatzeitraum, fehlten laut BVwG in der Anzeige jeder Hinweis.
Am 16. Februar 2018 hob das BVwG die Suspendierung Otts dann auf. Ott konnte – wie man heute weiß – seine fragwürdigen Geschäfte weiterführen. Innenminister war zum Zeitpunkt der Suspenderung Wolfgang Sobotka (ÖVP), am 18. Dezember 2017 wurde dann der nunmehrigen FPÖ-hef Herbert Kickl von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Bundesminister für Inneres angelobt.