Jetzt ist es also offiziell. FPÖ-Chef Herbert Kickl wird vom Parlament ausgeliefert. Die WKStA darf nun gegen den Freiheitlichen wegen einer möglichen Falschaussage im U-Ausschuss ermitteln.
Am Mittwochnachmittag stimmte der Nationalrat mehrheitlich dafür, die Immunität von FPÖ-Chef Herbert Kickl aufzuheben. Die WKStA brachte bekanntlich ein Auslieferungsbegehren gegen den Freiheitlichen ein, da sie wegen einer möglichen Falschaussage im U-Ausschuss ermitteln möchte.
Schon bei Bekanntwerden des Auslieferungsbegehren zeichnete sich ab, dass ausreichend Parteien (ÖVP, SPÖ, Grüne) dafür stimmen werden. In der heutigen Nationalratssitzung wurde offiziell darüber abgestimmt.
Ein weiteres Auslieferungsbegehren gegen die drei FPÖ-Mandatare Martin Graf, Norbert Nemeth und Harald Stefan wird aktuell noch diskutiert. Aber auch hier erwartet man eine ausreichende Mehrheit. Die Staatsanwaltschaft Wien möchte bekanntlich gegen die Abgeordneten wegen einen möglichen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz ermitteln. Ende September waren die FPÖ-Politiker auf einem Begräbnis, auf dem ein Lied gesungen wurde, welches auch von der Schutzstaffel SS verwendet wurde. Die FPÖ argumentiert, dass es sich um eine Version des Liedes von 1814 gehandelt habe.