Nach der Stilllegung der Kurznachrichtenplattform X in Brasilien hat das Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk abermals eine Aufhebung der Sperre beantragt.
Der Onlinedienst habe alle offenen Geldstrafen in Höhe von rund 28,6 Millionen Reais (4,77 Millionen Euro) bezahlt, berichtete der Fernsehsender TV Globo unter Berufung auf die Anwälte des Unternehmens. Damit seien die vom Bundesrichter Alexandre de Moraes gestellten Bedingungen erfüllt.
X hatte bereits zuvor die Aufhebung der Sperre beantragt, nachdem das Unternehmen wie gefordert eine Rechtsvertreterin für Brasilien ernannt und die Profile von neun Nutzern gesperrt hatte, gegen die der Oberste Gerichtshof (STF) ermittelt. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 18,3 Millionen Reais (2,98 Mio Euro) von den Bankkonten der Musk-Unternehmen X und Starlink eingezogen.
Oberste Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof hatte diesen Antrag mit der Begründung weiterer offener Geldstrafen abgelehnt. Darunter falle eine Zahlung in Höhe von zehn Millionen Reais (1,65 Mio Euro), die verhängt wurde, da X die gerichtlich angeordnete Stilllegung für zwei Tage nicht respektiert habe. Zudem habe die ernannte Rechtsvertreterin des Unternehmens eine Geldstrafe von 300.000 Reais (knapp 50.000 Euro) bezahlen müssen. Bei der bereits eingezogenen Geldstrafe habe noch das Einverständnis für die Überweisung gefehlt.
Bundesrichter Moraes hatte Ende August die Stilllegung von X in dem südamerikanischen Land angeordnet. Zuvor hatte die Nachrichtenplattform eine gerichtlich festgesetzte Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters verstreichen lassen. Zudem weigerte sich das Unternehmen, die Konten rechtsgerichteter Aktivisten zu sperren, die Verschwörungserzählungen und Falschinformationen verbreiteten.
Verteidiger der freien Rede
Musk, der im US-Wahlkampf seit einiger Zeit ein prominenter Unterstützer des republikanischen Ex-Präsidenten Donald Trump ist, gibt sich stets als Verteidiger der freien Rede. Er warf Moraes einen Angriff auf die Meinungsfreiheit vor und bezeichnete ihn als “bösen Diktator”. Wegen Behinderung der Justiz und Anstiftung zu Straftaten hatte der Bundesrichter im April bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Musk selbst eingeleitet.