Österreich verschärft das Eherecht: Heiraten ist künftig erst ab 18 Jahren erlaubt – ohne jede Ausnahme. Auch Ehen zwischen Cousins werden verboten. Der Ministerrat beschloss am Mittwoch umfassende gesetzliche Änderungen.
Die österreichische Bundesregierung hat am Mittwoch ein neues Gesetzespaket beschlossen, das Kinderehen künftig vollständig untersagt. Demnach ist eine Eheschließung nur noch ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich – ohne Ausnahmen, etwa durch richterliche Genehmigung.
Gleichzeitig wird die in Österreich bislang noch zulässige Ehe zwischen Cousins verboten. Begründet wird das mit dem Schutz vor Zwangsverheiratungen und verwandtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnissen.
Keine DNA-Tests
Um Verwandtschaftsverhältnisse künftig besser zu überprüfen, soll bei standesamtlichen Hochzeiten die Geburtsurkunde der Eltern des Brautpaares vorgelegt werden. Daraus lassen sich die Großeltern ermitteln – und damit auch mögliche familiäre Überschneidungen. DNA-Tests sind nicht vorgesehen, wie aus dem Familienministerium bestätigt wurde.
Ein besonderer Fokus liegt auf im Ausland geschlossenen Ehen, etwa während des Sommerurlaubs im Herkunftsland. Bislang konnten solche Ehen – etwa nach islamischem Recht geschlossene Kinderehen – nach gewisser Zeit auch in Österreich anerkannt werden. Damit ist künftig Schluss:Anerkannt wird nur noch das Recht des Wohnsitzlandes – in diesem Fall Österreich. Verheiratungen von Minderjährigen oder Cousins, auch wenn sie im Ausland geschlossen wurden, werden künftig nicht mehr anerkannt.












