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Startseite » Entscheidung über Kurz-Urteil
Politik

Entscheidung über Kurz-Urteil

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 25, 2025
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Entscheidung über Kurz-Urteil

Ex-Kanzler Sebastian Kurz kämpft nach Verurteilung in erster Instanz heute im Justizpalast um einen Freispruch. 

Ex-Kanzler Sebastian Kurz tritt heute ab 9 Uhr im Wiener Justizpalast erneut als Beschuldigter auf und kämpft bis Mittag um einen Freispruch. Anberaumt ist die öffentliche Verhandlung für drei Stunden – bis Mittag. Zeugen sind keine geladen. 

In erster Instanz hatte Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss acht Monate bedingte Haft erhalten. Er legte volle Berufung ein. Heute wird über den Schuldspruch entschieden – der Dreier-Senat kann die Strafe für Kurz (38) bestätigen, abmildern, den Prozess neu aufrollen lassen oder einen Freispruch aussprechen.

Im Wiener Justizpalast zuständig ist das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Erstinstanzlich wurde neben Kurz auch sein Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli verurteilt (sechs Monate bedingt). Beide akzeptierten das Urteil im Februar letzten Jahres nicht und meldeten Rechtsmittel dagegen an. Heute wollen sie mit ihren Anwälten Otto Dietrich und Walter Suppan darlegen, warum ein Freispruch richtig sei: „Kurz wurde nicht verurteilt, weil er eine falsche Aussage im U-Ausschuss gemacht hätte – sondern weil der Richter der Ansicht war, seine Aussage sei „unvollständig“ gewesen. Eine unvollständige Aussage ist allerdings im Strafrecht anders zu bewerten als nach der Verfahrensordnung in Untersuchungsausschüssen“ , heißt es von Kurz‘ Verteidiger. „Die Frage, ob Kurz bei der Auswahl der Aufsichtsräte eingebunden war, wurde von ihm im U-Ausschuss klar mit „Ja“ beantwortet.“   

Drei Stunden bis zum Urteil

Der erstinstanzliche Schuldspruch betraf die seinerzeitige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG, wo Kurz nach Einschätzung des Erstgerichts bei seiner Befragung im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben soll, indem er den Eindruck erweckte, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. Einen Freispruch gab es für Kurz demgegenüber, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid anlangte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben.

Kurz wurde vom Richter damals in zwei von drei Punkten freigesprochen, in einem Punkt jedoch erstinstanzlich verurteilt. Der Prozess dauerte ab Beginn im Jahr 2023 viele Monate lang. Heute soll der Berufungsprozess in drei Stunden über die Bühne gehen. Um 9 Uhr beginnt die Verhandlung.   

Öffentliche Verhandlung, keine Zeugen

Anberaumt ist die öffentliche Verhandlung für drei Stunden – bis Mittag. Zeugen sind keine geladen. „Der Umstand, dass öffentlich über Rechtsmittel verhandelt wird, lässt keine Rückschlüsse auf den Ausgang der Verhandlung zu. Da es sich um zwei Beschuldigte handelt, sieht das Gesetz dieses Vorgehen vor“, sagte die Sprecherin des OLG, Susanne Lehr.

Der Andrang dürfte erwartungsgemäß groß sein, Medienvertreter mussten sich bereits im Vorfeld akkreditieren. Fällt die zweite Instanz ein Urteil, ist dieses jedenfalls rechtskräftig. Möglich wäre aber auch eine (teilweise) Zurückverweisung an das Erstgericht.

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