Der frühere österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser und der Unternehmer und ehemalige FPÖ-Politiker Walter Meischberger müssen nun ihre Haftstrafen im Zusammenhang mit der Causa Buwog antreten.
Das Straflandesgericht Wien bestätigte laut „Standard“-Bericht, dass die entsprechenden Aufforderungsschreiben zum Haftantritt bereits am Mittwoch unterschrieben und versendet wurden. Die Anwälte der Verurteilten erhielten die Mitteilung elektronisch, während Grasser und Meischberger zusätzlich per RSA-Brief informiert werden.
Laut dem Medienbericht sind die Zustellungen bereits erfolgt. Grassers Anwalt Manfred Ainedter erklärte demnach am Vormittag des 1. Mai, es könne sein, dass das Aufforderungsschreiben auf elektronischem Weg bereits in der Kanzlei eingelangt sei. Grassers Anwalt Norbert Wess sagte laut Bericht, dass das Gericht die Aufforderung zum Strafantritt übermittle und Grasser die Haft antreten werde. Der Anwalt von Meischberger äußerte sich nicht.
Rechtskräftiges Urteil
Das rechtskräftige Urteil war bereits am 25. März ergangen. Grasser wurde zu vier Jahren Haft, Meischberger zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Da beide Strafen über drei Jahre liegen, werden sie unbedingt verhängt. Die Verurteilten haben nun einen Monat Zeit, um sich zum Haftantritt zu stellen.












