Die bestehenden Regeln von 1978 werden durch eine neue Leitlinie für die Anerkennung “übernatürlicher Phänomene” ersetzt.
Der Vatikan hat seine Leitlinien für die Anerkennung “übernatürlicher Phänomene” wie Marienerscheinungen oder blutgetränkte Kruzifixe verschärft. Die neuen Leitlinien ersetzen die 1978 aufgestellten Regeln und besagen, dass Bischöfe bei solchen Erscheinungen nicht mehr unabhängig handeln dürfen, sondern den Vatikan konsultieren müssen.
Schnelllebigkeit in Zeiten des WWW
Die vom vatikanischen Lehramt vorgenommenen Änderungen zielen darauf ab, die Kirche bei der Reaktion auf die rasche Verbreitung von Erscheinungen im Internet auf den neuesten Stand zu bringen. Laut dem am Freitag vom Vatikan veröffentlichten Dokument wird das neue Verfahren “schnellere Entscheidungen unter Berücksichtigung der Volksfrömmigkeit” ermöglichen, wenn es um die Beurteilung von übernatürlichen Phänomene geht, zu denen auch das Auftreten von Stigmata und anderen angeblichen Wundern gehört.
Entscheidung obliegt dem Papst
Nach den bisherigen Richtlinien konnte ein Ortsbischof schnell den übernatürlichen Charakter eines Phänomens erklären, so der Vatikan, “nur damit das Heilige Offizium später eine andere Entscheidung treffen konnte”. In anderen Fällen könne ein Bischof entscheiden, ob ein Ereignis übernatürlich sei oder nicht, nur damit sein Nachfolger das Gegenteil feststellen könne, so die Erklärung weiter. Die neuen vatikanischen Richtlinien besagen nun, dass Bischöfe und Kirchenbeamte “in der Regel” nicht erklären werden, ob angebliche Phänomene übernatürlich sind oder nicht, sondern diese Entscheidung dem Papst überlassen.
“Großer Reichtum an geistlichen Früchten”
Der Leiter des vatikanischen Lehramts, Kardinal Victor Manuel Fernandez, sagte in einem öffentlichen Statement, dass diese Ereignisse “oft zu einem großen Reichtum an geistlichen Früchten, Wachstum im Glauben, in der Hingabe, in der Brüderlichkeit und im Dienst geführt haben. In einigen Fällen haben sie zur Entstehung von Heiligtümern in der ganzen Welt geführt, die heute im Mittelpunkt der Volksfrömmigkeit vieler Menschen stehen”. Er fügte jedoch hinzu, dass einige angebliche Ereignisse, die dem Streben nach “Profit, Macht, Ruhm, sozialer Anerkennung oder anderen persönlichen Interessen“ entspringen, den Gläubigen schaden können, möglicherweise sogar bis zu dem Ausmaß, “dass sie Kontrolle über Menschen ausüben oder Missbrauch betreiben”.
Sanktionen für falsche Behauptungen
Von den Bischöfen wird nun im Allgemeinen erwartet, dass sie ein “nihil obstat” ausstellen, das die Anbetung erlaubt, aber die Frage der formellen Anerkennung “übernatürlicher” Aktivitäten dem Vatikan überlässt. Fernandez sagte jedoch, dass diese Anerkennung “sehr außergewöhnlich” sein würde. Zu den weiteren Optionen, die den Bischöfen zur Verfügung stehen, gehöre die Möglichkeit, eine Erfahrung formell als übernatürlich abzulehnen, sowie Schritte zum Verbot oder zur Einschränkung der Verehrung von Phänomenen, die mit Argwohn betrachtet werden. In den Leitlinien heißt es überdies, dass diejenigen, die falsche Behauptungen verbreiten, mit Sanktionen rechnen müssen, einschließlich formeller Kirchenstrafen.