Das EU-Lieferkettengesetz hat die benötigte qualifizierte Mehrheit unter den EU-Staaten erreicht.
Die EU-Staaten haben sich bei der EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft auf der Online-Plattform X (früher: Twitter) mit. Eine Abstimmung unter den 27 EU-Mitgliedstaaten war jüngst mehrmals verschoben worden, nachdem mehrere Staaten, allen voran Deutschland, Italien und Österreich, nicht zustimmen wollten. Nun scheint doch eine Einigung gefunden worden zu sein, damit die nötige qualifizierte Mehrheit zusammenkam.
Details noch offen
Wie die schlussendliche Einigung ausschaut, war zunächst noch unklar, genauso wie die Frage, welche Länder am Ende zugestimmt haben. Aus Ratskreisen hieß es, dass sich neun Staaten enthalten hätten. Laut der deutschen Presseagentur (dpa) hat sich Deutschland enthalten und wurde somit überstimmt. Nachdem die belgische Ratspräsidentschaft immer wieder neue Entschärfungen eingebracht hat um eine Einigung zu erzielen, und somit vom mit dem Europaparlament gefundenen Kompromiss abgewichen ist, dürfte nun auch das EU-Parlament nochmals mitreden müssen.
Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderhitzung vereinbar sind.