Wer in Italien Urlaub machen will, muss sich künftig an verschärfte Verkehrsbestimmungen halten.
Der Senat in Rom hat am Mittwoch die Reform der Straßenverkehrsordnung unter Dach und Fach gebracht. Sie wurde mit 83 Ja-Stimmen, 47 Gegenstimmen und einer Enthaltung gebilligt. Die Straßenverkehrsordnung, die bereits im April das Grünes Licht der Abgeordnetenkammer erhalten hat, tritt somit in Kraft.
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht weitreichende Änderungen vor, unter anderem ein hartes Durchgreifen bei Fahrern, die mit dem Handy hantieren oder unter Drogeneinfluss unterwegs sind. Die Strafen für Autofahrer, die am Steuer telefonieren oder chatten, werden verdreifacht. So drohen jetzt Strafen bis 1.000 Euro, wenn ein Autofahrer beim Hantieren mit dem Smartphone erwischt wird. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Bußgeld auf 1.400 Euro und der Führerscheinentzug kann bis zu drei Monate betragen, zudem werden acht bis zehn Punkte vom Führerschein abgezogen.
Hohe Strafen
Die Dauer des Führerscheinentzugs verdoppelt sich, wenn die Benutzung des Mobiltelefons einen Unfall verursacht hat. Auch bei Autofahren unter Alkoholeinfluss werden die Regeln verschärft. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, dem wird der Führerschein entzogen und zwar für drei Jahre.
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschreitet, wird mit Bußgeldern zwischen 173 Euro und 694 Euro belegt. Wird der Verstoß innerhalb einer Ortschaft und mindestens zweimal innerhalb eines Jahres begangen, erhöht sich das Bußgeld auf 220 Euro bis 880 Euro und der Führerschein wird für 15 bis 30 Tage eingezogen.
Kampf gegen Aussetzung von Tieren
Vorgesehen ist der Führerschein-Entzug von sechs Monaten bis zu einem Jahr für Personen, die Tiere auf der Straße aussetzen. Außerdem drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis, wenn dadurch ein Unfall mit Todesfolge oder Verletzungen verursacht wird. Für E-Tretroller wird eine Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht eingeführt.
Das Fahrverbot für “leistungsstarke” Fahrzeuge wird für Führerscheinneulinge von einem auf drei Jahre verlängert. Diese dürfen keine Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 75 kW/t und keine Autos mit einer Höchstleistung von 105 kW/t fahren. Die Leistungsgrenze wurde jedoch etwas aufgeweicht. Nach dem derzeitigen Gesetz liegt die Grenze bei 55 kW/t für Kraftfahrzeuge im Allgemeinen und bei 70 kW/t für Personenkraftwagen.