Wer jetzt im Garten zur Schere greift, sollte sich gut überlegen, was er tut, denn eine bestimmte Gartenarbeit ist jetzt verboten.
Besonders im Frühjahr starten wir wieder voller Elan mit der Gartenarbeit. Doch nicht alle Tätigkeiten sind jetzt empfehlenswert. Denn seit dem 1. März gilt ein Verbot, das viele Hobbygärtner überraschen dürfte. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – in manchen Fällen sogar mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro!
Heckenschnitt: Diese Regeln gelten ab März
Das Beseitigen von Hecken und Sträuchern ist zwischen dem 1. März und 30. September verboten. Der Grund für die Einschränkung ist der Schutz der Natur. In diesem Zeitraum sind zahlreiche Tiere damit beschäftigt, ihre Nester zu bauen und ihren Nachwuchs großzuziehen. Besonders Vögel sind in dieser Zeit auf ungestörte Brutplätze angewiesen. Wer jetzt rücksichtslos zur Tat schreitet, könnte ihre Lebensräume zerstören.
Konkret bedeutet das: Radikale Rückschnitte an Hecken, Bäumen und Sträuchern sind in diesem Zeitraum verboten. Wer Pflanzen „auf Stock setzt“, also bis auf den Boden herunterkürzt, handelt nicht nur gegen das Gesetz, sondern gefährdet auch die heimische Tierwelt. Dennoch gibt es Ausnahmen: Ein behutsamer Pflegeschnitt ist weiterhin erlaubt, ebenso das Schneiden von Obstbäumen.
Es drohen hohe Bußgelder
Wer das Verbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen! Die genaue Höhe des Bußgeldes variiert allerdings je nach Bundesland.
Warum ist das Verbot so wichtig?
Hecken und dichte Sträucher sind ein Paradies für Vögel wie Amseln, Meisen und Rotkehlchen. Sie finden dort Schutz vor Feinden und ideale Bedingungen, um ihre Jungen aufzuziehen. Wird ihr Lebensraum plötzlich zerstört, können ganze Bruten verloren gehen.
Gartenbesitzer sollten also nicht nur aus rechtlichen Gründen auf radikale Maßnahmen verzichten, sondern auch im Sinne der Natur. Wer seinen Garten naturnah gestaltet und den Vögeln ihren Rückzugsort lässt, wird mit einem lebendigen, blühenden Paradies belohnt – und vielleicht sogar mit fröhlichem Vogelgezwitscher direkt vor der eigenen Haustür.