Der Fall von zwöfl Scheidungen eines pensionierten Fernahrers mit der selben Frau beschäftigt derzeit den Obersten Gerichtshof.
Eine Steirerin hat sich bereits ein dutzend Mal von dem selben Mann scheiden lassen. Doch genau das sorgt vor dem Richter jetzt für einen in der Form wohl noch nie da gewesenen Fall. Denn statt einem Heiratsschwindel, könnte es sich hierbei um einen Scheidungsschwindel handeln.
Doch was war passiert? 1982 heiratete die Frau ihren zweiten Mann. Der erste war ein Jahr zuvor verstorben, weshalb sie in dieser Zeit auch Anspruch auf Witwenpension erhielt. Doch ihre zweite Ehe hielt nicht lange. Nach sechs Jahren folgte wieder die Scheidung. Der Grund: Durch den Job des Mannes als Fernfahrer soll die Beziehung enorm zerrüttet sein und eine weitere Ehe sei nicht denkbar. Daraufhin kassierte die Steirerin erneut Witwenpension.
Elf weitere Scheidungen
Von 1988 bis 2019 kam es noch zu elf weiteren Eheschließungen und ebensovielen Scheidungen – immer mit dem selben Mann. Zwischendurch ließ sich die Frau stets die Witwenperson auszahlen. Bis zum letzten Mal, da war der Mann bereits seit 15 Jahren pensioniert, der Beruf konnte also nicht mehr der Grund für die Scheidung sein. Die Pensionsversicherungsanstalt weigerte sich seitdem auch die Witwenpension auszuzahlen.
Doch die Betroffene Frau ließ nicht locker, suchte den Weg vor ein Gericht. Bei der ersten Klage blitzte sie ab. Doch auch davon ließ sie sich nicht aufhalten. Sie suchte den Weg zur nächsten Instanz und zog die PVA vor den Obersten Gerichtshof. Doch auch der gab der Versicherungsanstalt recht und verwies darauf, dass die Vorgehensweise der Frau in den letzten Jahren rechtsmissbräuchlich gewesen sei.