Soll sich nach Verurteilung zu neunjähriger Haft im Gefängnis weiter für IS betätigt und Anschlagspläne verfolgt haben – Verhandlung bis Mitte Mai anberaumt
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen startet am Freitag am Wiener Landesgericht der zweite Terror-Prozess gegen den im April 2018 zu neun Jahren Haft verurteilten IS-Terroristen Lorenz K. Spezialkräfte der Justizwache-Einsatzgruppe (JEG), die Wega und Verfassungsschützer sollen für eine störungsfreie Verhandlung sorgen, im Gerichtssaal gilt ein Fotografier- und Filmverbot. Der Prozess wird sich über drei Tage erstrecken, die Urteilsverkündung ist für den 15. Mai geplant.
Dem mittlerweile 24-jährigen Lorenz K. und einem mitangeklagten Mithäftling – die beiden lernten einander in der Justizanstalt (JA) Graz-Karlau kennen – werden eine Fülle terroristischer, im Gefängnis begangener Straftaten vorgeworfen: versuchte Bestimmung zum Mord, versuchte Bestimmung zur vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel sowie die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Bei einer anklagekonformen Verurteilung müsste Lorenz K., dessen reguläres Strafende Ende Oktober 2026 wäre, mit weiteren zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslanger Haft rechnen.
Nach den im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) begangenen Anschlägen in Paris vom Oktober 2015 und in Brüssel vom März 2016 plante der damals 17-jährige Lorenz K. einen Bombenanschlag auf den deutschen US-Truppenstützpunkt Ramstein und wollte zudem einen damals Zwölfjährigen Ende November 2016 dazu bringen, mit einem selbst gebauten Sprengsatz einen Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen durchzuführen. Obwohl er dafür eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, legte er seine dem IS verhaftete Gesinnung offenbar nicht ab. Der nunmehrigen Anklage zufolge soll er seine erneuten terroristischen Aktivitäten ab November 2019 zunächst in der JA Stein und nach seiner Verlegung nach Graz ab Jänner 2020 in der JA Karlau mittels illegal beschaffter Mobiltelefone betrieben haben. Inkriminiert sind unter anderen die versuchte Anstiftung zu einem Selbstmordattentat mittels eines Sprengsatzes und das Verschicken einer Anleitung zum Bombenbasteln an einen rechtskräftig zu lebenslang verurteilen Hamas-Terroristen.