Am Attersee wird das Füttern von Wildvögeln streng geahndet. Neue Schilder weisen auf ein Verbot hin – bei Missachtung drohen bis zu 220 Euro Verwaltungsstrafe. Damit will die Gemeinde Natur und Tierwelt nachhaltig schützen.
Wer beim Schwänefüttern am Attersee erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen: Bis zu 220 Euro Verwaltungsstrafe drohen laut der neuen Beschilderung der Gemeinde Attersee am Attersee. Das am Sonntag aufgenommene Foto zeigt deutlich die Warnung: Das Füttern von Wildvögeln ist strengstens verboten. Hintergrund der Maßnahme ist der Schutz der Tiere und des sensiblen Ökosystems. Futterreste können das Wasser verunreinigen und unnatürliches Verhalten der Vögel fördern, was wiederum zu Problemen für die Tiere selbst und für andere Besucher führen kann. zudem lockt es Ratten an. Immer mehr Gemeinden setzen deshalb auf solche klare Verbote. Wer also den Schwänen etwas Gutes tun möchte, sollte auf das Füttern verzichten – sonst wird aus der freundlichen Geste schnell ein teurer Ausflug.