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Startseite » Türke (40) wegen versuchten Mordes zu 14,5 Jahren Haft verurteilt
Österreich

Türke (40) wegen versuchten Mordes zu 14,5 Jahren Haft verurteilt

MitarbeiterBy MitarbeiterFeber 5, 2025
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Türke (40) wegen versuchten Mordes zu 14,5 Jahren Haft verurteilt

Ein 40-jähriger türkischer Staatsbürger ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. 

Der Mann hatte im vergangenen Sommer seinem Kontrahenten in Villach auf offener Straße mehrere Messerstiche versetzt, das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Zu der Tat war es am Abend des 8. Juli 2024 in Villach gekommen. Der Angeklagte war beschuldigt worden, eine Frau vergewaltigt zu haben. Die Frau hatte einen Bekannten gebeten, den 40-Jährigen zur Rede zu stellen, dieser nahm einen weiteren Mann, das spätere Opfer, mit. Während die Frau im Stiegenhaus wartete, gingen die beiden zur Wohnungstür des 40-Jährigen, läuteten an und sagten, dass er die Frau in Ruhe lassen sollte – daraufhin verließen sie das Wohnhaus.

Unterschiedliche Angaben

Danach kam es zur Bluttat: Der Angeklagte wollte laut eigenen Angaben gleich danach zu seinem Auto gehen, als er vor dem Haus wieder auf die beiden Männer und die Frau traf. Was danach passierte, darüber waren sich die unmittelbaren Tatzeugen bis auf Nuancen einig: Der 40-Jährige habe mit dem Messer zu wuchtigen Stichen ausgeholt, die Abwehrbewegungen des 38-jährigen Opfers waren vergeblich.

Der Angeklagte erklärte hingegen, er habe sich nur verteidigen wollen. Das Messer habe er nicht mitgebracht, dieses sei plötzlich auf der Straße gelegen und er habe es während der Rangelei aufgehoben. Der Verteidiger des Mannes brachte die Möglichkeit ins Spiel, dass das spätere Opfer das Messer am Beginn der Auseinandersetzung in der Hand gehabt haben könnte – gesehen hatte das aber niemand, auch der Angeklagte nicht.

Fest steht allerdings, dass die Verletzungen, die das Opfer erlitten hatte, massiv waren: Zwei tiefe Schnittwunden durchtrennten Muskeln an der Schulter, ein Stich ging in den Oberbauch bis kurz vor die Leber. Die Folge waren starker Blutverlust und akute Lebensgefahr, der 38-Jährige wurde durch eine Notoperation gerettet. Der Angeklagte flüchtete nach der Tat, vergrub die Tatwaffe auf einer Baustelle und stellte sich erst am nächsten Tag der Polizei. Er habe das Opfer aber auf keinen Fall töten wollen, sagte der Mann in seiner Einvernahme vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz aus.

Mühsame Einvernahme des Angeklagten

Seine Befragung am Mittwoch verlief über weite Stellen mühsam und mit insgesamt drei Stunden viel länger als eingeplant. Der Angeklagte ging oft nicht auf die ihm gestellten Fragen ein und holte zu ausschweifenden Antworten aus. Dabei machte er auch teils andere Angaben als noch vor der Polizei. Und er konterkarierte die Strategie seines Verteidigers, der erklärt hatte, sein Mandant werde sich zu einer schweren Körperverletzung schuldig bekennen.

In seinen Aussagen meinte der 40-Jährige hingegen, er habe nicht einmal mitbekommen, dass er mit dem Messer sein Opfer überhaupt berührt habe. Er habe den Mann lediglich weggestoßen, weil dieser ihn attackiert habe. Erst auf eindringliche Fragen seines Verteidigers gestand er schließlich, Messerstiche gesetzt zu haben. Dann sei er selber vor den drei anderen geflohen, das Messer habe er „aus Beweisgründen“ mitgenommen. Warum es vergraben war, wollte er auch trotz mehrerer Nachfragen nicht sagen.

„Zielgerichtete Aktivbewegungen“

Wie die gerichtsmedizinische Sachverständige ausführte, sei die Variante des Angeklagten, wie die Verletzungen des Opfers zustande gekommen seien, nicht nachvollziehbar: Der Bauchstich könne nicht entstanden sein, indem sich das Opfer auf den Angeklagten zubewegt habe und auch die Schnitte an der Schulter seien nicht durch eine Bewegung des Wegstoßens durch den Angeklagten erklärbar: Den Messerverletzungen lagen „wuchtige, zielgerichtete Aktivbewegungen“ zugrunde.

Trotzdem blieb der Angeklagte auch ganz zum Schluss dabei: „Die Verletzungen sind wohl wegen mir zustande gekommen, aber es war keine Absicht.“ „Damit haben wir auch kein Geständnis“, kommentierte das der beisitzende Richter Matthias Polak. Das Verfahren wegen Vergewaltigung gegen den nun Angeklagten wurde übrigens nach der nun angeklagten Tat teilweise eingestellt.

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