Ein 55-Jähriger hat sich am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) am Landesgericht Wien verantworten müssen.
Das Mädchen, das unter Drogen stand, war erst 16 Jahre alt, als sie der Angeklagte in seine Wohnung mitgenommen hatte. Dort soll er ihren zugedröhnten Zustand genutzt haben, um mit ihr Sex zu haben. Am 10. Dezember 2023 wurde der Teenie tot in der Wohnung gefunden.
Der 55-Jährige musste sich am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person vor dem Landesgericht in Wien verantworten. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.
“Zu den Vorwürfen kann ich nur lachen”, meinte der 55-Jährige. Es sei ein Mal zu einvernehmlichem Sex gekommen, das Mädchen sei auch nicht wehrlos gewesen, sondern habe laut seinen Aussagen aktiv mitgemacht.
Angeklagte ist sieben Mal vorbestraft
“Sie war nicht super beeinträchtigt.” Er “höre sie heute noch”. Seine unmittelbar nach seiner Festnahme getätigten Angaben wies der Angeklagte großteils zurück: “Es gab kein zweites Mal Sex”. Die Polizei habe ihn “nicht ausreden lassen”.
Die Ermittlungen ergaben, dass die 16-Jährige aufgrund ihres Drogenkonsums gestorben war. Bei einer Obduktion wurden in ihrem Körper Spuren von Morphin, Kokain, Methamphetamin und Benzodiazepin nachgewiesen. Dem Angeklagten konnte nicht kausal nachgewiesen werden, dass er für den Tod der 16-Jährigen verantwortlich war. Laut Staatsanwaltschaft hatte er ihr keine Drogen verabreicht.
Der Angeklagte, der in Österreich sieben Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und Körperverletzung aufweist und in den 1990er-Jahren in Deutschland eine langjährige Haftstrafe wegen gemeinschaftlichen Mordes abgesessen hatte, hatte das Mädchen am Westbahnhof kennengelernt, nachdem er sie beim Kauf von Drogenhatte. Sie habe ihm erzählt, dass sie seit ihrem zwölften Lebensjahr harte Drogen nehme. Sie habe ihm erklärt, sie sei bereits über 19 Jahre alt. Er habe aber “aus dem Kontext festgestellt, dass sie 17 ist”, räumte er ein.
Der 55-Jährige wies seine ursprüngliche Aussage zurück, das Mädchen hätte sich mehrfach in seiner Unterkunft in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus befunden. Sie sei erst am 9. Dezember bei ihm gewesen. Wie es zum Sex kam, wollte er dem Schöffensenat nicht verraten: “Das ist eine Sache, die mir seit sieben Monaten peinlich ist. Ich möchte nicht mehr drüber reden. Ich habe nie in meinem Leben jemanden vergewaltigt.”
Als die Richterin nachfragte, erwiderte der Mann: “Sie stellen mir Fragen, um mich zu verwirren. Sie schreien mich an. Ich bin hilflos.”
Am Morgen des 10. Dezember sei das Mädchen dann tot im Bett gelegen: “Wenn man mit dem Tod konfrontiert ist, ist das ein Riesenunterschied. Das ist erschütternd.” Seine ursprünglichen Angaben, er habe am Morgen im Glauben, die Jugendliche schlafe, noch versucht, mit ihr intim zu werden, wies er zurück. Er habe “keine Ahnung”, weshalb er das bei der Polizei gesagt habe. Die Frage der Richterin, wie er festgestellt hätte, dass die 16-Jährige tot war, blieb unbeantwortet. “Das ist mir zu persönlich. Ich möchte nicht darüber reden.”