Die Strafe gegen die Hundehalterin Kerstin N. wurde deutlich reduziert.
Oberösterreich. Am 7. März wurde die Hundehalterin Kerstin N. (38) wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt – ihre drei American Amstaffshire hatten im Oktober 2023 eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) angegriffen und totgebissen haben. Das rechtskräftige Urteil lautete 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt.
Nachträgliche Strafmilderung
Der unbedingte Teil der Strafe ist nun auf Grund einer nachträglichen Strafmilderung in eine Geldstrafe umgewandelt worden, wie “ORF Oberösterreich” unter Berufung auf Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz berichtet. Demnach bleibt die Bewährungsstrafe aufrecht.
Laut Eichinger seien die Entschädigungsansprüche an die Opferfamilie (40.000 Euro) sowie die Kosten für deren Rechtsvertretung von der Versicherung der Hundehalterin bezahlt worden. Gegen die Strafmilderung habe seitens der Staatsanwaltschaft keine Einwände gegeben. Die verurteilte Hundehalterin sei unbescholten und von Anfang an geständig gewesen.