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Startseite » Todesschuss in Kaserne: Jetzt ist das Urteil da!
Österreich

Todesschuss in Kaserne: Jetzt ist das Urteil da!

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 4, 2025
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Todesschuss in Kaserne: Jetzt ist das Urteil da!

Nachdem im vergangenen Oktober ein 20-jähriger Grundwehrdiener einen um ein Jahr älteren Kollegen in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau durch einen Schuss tödlich verletzt hatte, ist er am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordes schuldig gesprochen worden. 

Der junge Mann wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Geschworenen hatten mit acht zu null Stimmen entschieden, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte. Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schwurgericht vorsaß, sagte, der Angeklagte habe sich wiederholt in Widersprüche verstrickt. „Die Tat war zwar nicht vorsätzlich geplant. Aber es war ausschlaggebend, dass Sie – trotz wiederholter Belehrung – die Waffe auf Ihr Opfer gerichtet und den Abzug bewusst betätigt haben.“ Damit hätte der Angeklagte „billigend in Kauf genommen“, dass sein Opfer getötet wird.

Bei der Strafbemessung sei man im Fall des unbescholtenen Mannes im unteren Bereich geblieben: „Wir gehen davon aus, dass das schuld- und tatangemessen ist.“ Weder der Verteidiger des Angeklagten noch die Staatsanwältin gab eine Erklärung ab.

Anklage ging von Tötungsvorsatz aus

Zu der tödlichen Schussabgabe war es am Nachmittag des 22. Oktobers im Wachlokal der Kaserne gekommen, in dem der Angeklagte Dienst versah. Nachdem der später Getötete eingetreten war, kam es nach etwa zwei Minuten zu dem Schuss. Laut Anklage hatte der 20-Jährige seine Pistole aus dem Holster genommen, diese auf den 21-Jährigen gerichtet und abgedrückt. Das Projektil durchdrang die Brust des 21-Jährigen und trat am Rücken wieder aus. Trotz rascher notärztlicher Hilfe starb er an Verbluten infolge des Lungendurchschusses im Schockraum des Klinikums Klagenfurt.

Der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme die Schussabgabe zugegeben, jedoch erklärt, dazu sei es unabsichtlich gekommen. Das sei aber nicht nachvollziehbar, hatte Staatsanwältin Doris Wieser auf die wechselnden Angaben des Angeklagten verwiesen: Erst habe er gesagt, der Waffengurt sei ihm heruntergefallen, dabei habe sich ein Schuss gelöst. Später gab er an, er sei beim Eintreten des späteren Opfers „erschrocken“ und ihm sei die Waffe auf dem Holster gefallen – dazu wurde auf ein Video verwiesen, demzufolge der später Getötete schon zwei Minuten im Wachlokal war, bevor der Schuss fiel.

Verteidigung: „Tragisches Unglück“

Von einem „tragischen Unglück“ sprach der Verteidiger des Angeklagten, Kurt Jelinek. Der Angeklagte und das Opfer hätten einander gekannt und auch verstanden, es gebe keinen Grund, warum sein Mandant dessen Kollegen töten hätte sollen. Der 20-Jährige hatte sich der grob fahrlässigen Tötung schuldig bekannt: „Er hat mit der Waffe eine Gefahrensituation geschaffen, was nicht passieren hätte sollen.“ Mehrmals bat der Verteidiger im Namen seines Mandanten die Familie des Getöteten, die auch im Gerichtssaal war, um Entschuldigung.

Der Angeklagte selbst sagte aus, dass er im Wachlokal herumgegangen sei und dabei mit der Pistole „herumgespielt“ habe, indem er sie leicht aus dem Holster gezogen und wieder hineinfallen lassen habe. Schließlich habe er den Gurt abnehmen wollen, weil ihm schlecht geworden sei. Plötzlich habe ihn der später Getötete angesprochen: „Ich habe nicht gemerkt, dass jemand da ist. Ich habe mich erschrocken, habe dabei gemerkt, dass etwas fällt. Dann habe ich nachgegriffen und einen Knall gehört.“ Er habe aber erst nicht realisiert, dass das ein Schuss war. Wie genau dieses „Nachgreifen“ abgelaufen war, konnte der Angeklagte auch auf mehrmalige Nachfrage von Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schwurgericht vorsaß, nicht sagen.

Waffe und Sicherungen funktionierten

Der waffentechnische Sachverständige, Manuel Fließ, kam bei seinen Untersuchungen zu dem Schluss, dass sowohl die Waffe als auch alle Sicherungen einwandfrei funktionierten. Er hatte die Tatwaffe durchaus herausfordernd getestet, diese etwa fallen lassen oder mit einem Gummihammer bearbeitet: „In keinem Fall hat sich ein Schuss gelöst.“ Auch das Holster, in dem die Waffe steckte, habe einwandfrei funktioniert: „Ich habe die Pistole mehrmals hineinfallen lassen oder auch ganz vorsichtig in das Holster gleiten lassen. Sie ist immer eingerastet, hat also nicht herausfallen können.“

Staatsanwältin Wieser meinte in ihrem Plädoyer, man habe ein Opfer, wisse, warum dieses gestorben war, und habe auch den Täter: „Das einzige, was wir nicht haben, ist ein Motiv.“ Ob das nun ein Streit war, oder der Angeklagte mit der Waffe „herumgeblödelt“ habe, wisse man nicht. Jedenfalls sah sie einen „bedingten Vorsatz“ gegeben: „Jeder weiß, dass jemand sterben kann, wenn man den Abzug einer Waffe drückt.“

Dem widersprach Jelinek: „Es war ein tragischer, schicksalhafter Unglücksfall“, wiederholte der Anwalt. Im Zweifel sei die für den Angeklagten günstigere Variante zu wählen, appellierte er an die Geschworenen. Dass sein Mandant nicht mehr sagen könne, wie der genaue Ablauf war, spreche nicht automatisch gegen ihn. Er habe ein Fehlverhalten gesetzt, das er nicht mehr erklären könne – Mord sei es aber keiner gewesen.

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