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Startseite » Swift-Terror: Beran A. laut Gutachten schuldfähig
Österreich

Swift-Terror: Beran A. laut Gutachten schuldfähig

MitarbeiterBy MitarbeiterJänner 15, 2025
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Swift-Terror: Beran A. laut Gutachten schuldfähig

Der Hauptverdächtige im Zusammenhang mit einem mutmaßlich vereitelten Terror-Anschlag auf ein am 9. August 2024 geplantes Konzert von Taylor Swift im Wiener Ernst-Happel-Stadion ist schuldfähig.  

Ein von der Staatsanwaltschaft Wien eingeholtes psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei dem 19-Jährigen im Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben war. Er wäre im Fall einer Anklageerhebung damit nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zu beurteilen.

„Der Sachverständige hat keine Hinweise gefunden, dass bei dem Beschuldigten Schuldausschließungsgründe vorliegen“, bestätigte Nina Bussek, die Sprecherin der Anklagebehörde, Dienstagmittag auf APA-Anfrage. Der 19-Jährige, gegen den wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt wird, sitzt seit einem halben Jahr wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.

Terror-Anklage

Indes liegt gegen einen Bekannten des 19-Jährigen, der im Zuge der Festnahme des Hauptverdächtigen und eines 17 Jahre alten mutmaßlichen Komplizen mit in den Fokus der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) geraten war, eine bereits rechtskräftige Anklage vor, die beim Landesgericht Wien eingebracht wurde. Das bestätigte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral der APA. Der mittlerweile ebenfalls 19 Jahre alte Iraker war der Anklage zufolge zwar nicht in die dem Duo unterstellten Anschlagspläne eingebunden. Er soll sich bei ihm aber ebenfalls um einen glühenden Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) handeln. Ihm wird vorgeworfen, zumindest seit August 2023 auf sozialen Medien einschlägige Propaganda betrieben und versucht zu haben, neue Mitglieder für den IS anzuwerben, indem er via WhatsApp, TikTok und Telegram den IS verherrlichende Bilder und Videos verbreitete. Er verfasste außerdem Chat-Nachrichten, in denen er aus seiner Gesinnung keinen Hehl machte. Laut Anklage huldigte er dem IS, indem er beispielsweise behauptete, die Terror-Miliz habe „wesentlich mehr gute als schlechte Taten begangen.“ Der 19-Jährige soll weiters Anfang August 2024 einen Treueschwur auf einen IS-Anführer abgelegt haben, der mit einem vorgefertigten Nasheed (eine Art Sprechgesang, Anm.) untermalt war und über einen Messenger-Dienst verbreitet wurde.

Wie Zonsics-Kral mitteilte, wird sich der Iraker, der sich ebenfalls seit sechs Monaten in U-Haft befindet, am 10. Februar vor einem Schöffensenat im Grauen Haus verantworten müssen. Die Verhandlung ist für knapp zwei Stunden anberaumt. Zeugen sind keine geladen, was auf eine geständige Verantwortung des Angeklagten hindeutet.

Ermittlungen zu Swift-Anschlagsplänen noch im Laufen

Indes sind die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten im Swift-Verfahren noch nicht abgeschlossen. Zuletzt hatten neue Handy-und Chat-Auswertungen den Hauptbeschuldigten massiv belastet. Außerdem legte das Bundeskriminalamt einen Bericht vor, demzufolge der 19-Jährige aus Ternitz (Bezirk Wiener Neustadt) zu Hause aus Alltagschemikalien – schwefeliger Säure mit einer Konzentration von 4,1 bis 4,5 Prozent, einem acetonhaltigen Nagellackentferner und zwölfprozentigem Wasserstoffperoxyd – explosives Triacetontriperoxid (TATP) hergestellt hatte. „Die Mengen waren aber gering, scheinen jedoch ausreichend zur Herstellung einer Sprengkapsel“, ist dem Bericht zu entnehmen.

Der 19-Jährige steht im Verdacht, im Namen des IS einen Selbstmordanschlag auf das zweite von insgesamt drei in Wien vorgesehenen Taylor Swift-Konzerten im Sinn gehabt zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass er möglichst viele vor dem Stadion versammelte „Swifties“, wie die Fans der Sängerin genannt werden, entweder mit einem selbst gebastelten Sprengsatz oder bereits in seinem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen töten wollte. Bei einer Hausdurchsuchung des am 7. August festgenommenen 19-Jährigen wurden neben in jedem Baumarkt erhältlichen Chemikalien und der TATP-haltigen Flüssigkeit elektronische Zündvorrichtungen, ein Zwölf-Kanal-Sender, eine Zündkapsel, ein 60 Zentimeter langes Metallrohr, ein 30 Zentimeter langes Kampfmesser, eine 46 Zentimeter lange Machete und ein Butterfly-Messer sichergestellt.

Seither wird von der Staatsanwaltschaft Wien gegen den 19-Jährigen wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Vergehen gegen das Waffengesetz ermittelt. Ein um zwei Jahre jüngerer Freund, gilt als möglicher Komplize. Die beiden bestreiten, einen Terroranschlag im Sinn gehabt zu haben.

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