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Startseite » Streit um Hund und Handy: Busen-Freund niedergeschossen
Österreich

Streit um Hund und Handy: Busen-Freund niedergeschossen

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 15, 2024
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Ein 24-Jähriger musste sich vor Gericht wegen Mordversuchs verantworten. Der Angeklagte plädiert auf Notwehr. 

Weil er mit einer im Internet gekauften Pistole der Marke Browning, Kaliber 6,35 Millimeter vier Mal auf weinen langjährigen und engen Freund geschossen hatte, musste sich ein 24-Jähriger am Freitag vor dem Landesgericht verantworten. Der Angeklagte und sein Verteidiger Mirsad Musliu verantworteten sich mit Notwehr. Das Opfer habe den 24-Jährigen in der Nacht auf den 13. Juni 2023 bei einem zufälligen Zusammentreffen am Paltramplatz in Favoriten angegriffen.

Er habe sich nicht mehr anders zu helfen gewusst, als zu der Waffe zu greifen, die er sich aus Angst vor seinem einst besten Freund besorgt hätte, erklärte der Angeklagte dem Schwurgericht unter dem Vorsitz Petra Schindler-Pecoraro. Er sei nach dessen Entlassung aus der Justizanstalt (JA) Stein, wo dieser wegen häuslicher Gewalt eine empfindliche Freiheitsstrafe abgesessen hatte, von diesem massiv bedroht worden. Der Freund soll dem Angeklagten vorgeworfen haben, sich während seiner Inhaftierung seinen Hund unter den Nagel gerissen und außerdem der Justiz verraten zu haben, dass dieser im Gefängnis ein illegales Handy besaß.

„Ich glaube, er hat auf mich gewartet“, schilderte der Angeklagte das für ihn unerwartete nächtliche Zusammentreffen. Er habe sogleich einen Faustschlag aufs Ohr bekommen und sei dann am Hals gepackt worden. Er habe sich losgerissen und einen Warnschuss in den Boden abgegeben: „Leider hat das nichts genutzt.“ Der Kontrahent habe ihn daraufhin nämlich „am Nacken gepackt“, dann in die Hosentasche gegriffen und „Ich stech dich ab!“ geschrien. Plötzlich habe er „etwas Spitzes“ – offenbar ein Messer – bei dem körperlich überlegenen Widersacher gesehen, sagte der 24-Jährige.

„Mich hat die Angst und die Panik übermannt“, betonte der Angeklagte. Daher habe er geschossen: „Ich habe Richtung Boden und Richtung Beine gezielt, dass ich ihn ja nicht töte.“ Das Opfer erlitt Steckschüsse am linken sowie am rechten Oberschenkel, einen Streifschuss an der rechten Hüfte sowie einen Steckschuss im Bereich der linken oberen Wade. Die Staatsanwältin unterstellte dem 24-Jährigen Tötungsvorsatz. Jedermann wisse, dass sich in den Beinen wichtige Blutgefäße befänden. Hätte ein Projektil eine Arterie getroffen, hätte der Mann verbluten können, argumentierte die Anklägerin.

„Hätte ich ihn töten wollen, hätte ich ihm in die Brust oder in den Kopf geschossen“, hielt dem der Angeklagte entgegen. Er habe die Waffe zuvor ausprobiert gehabt und im Rahmen von Schießübungen damit auf Bäume und Flaschen geschossen. „Ein normaler Mensch hat Angst, wenn er eine Schusswaffe sieht“, fügte der 24-Jährige noch hinzu. Sein früherer Freund sei allerdings „noch aggressiver“ geworden.
 

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