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Startseite » Strafe für Handy-Nutzung im Auto ist Graubereich
Österreich

Strafe für Handy-Nutzung im Auto ist Graubereich

MitarbeiterBy MitarbeiterFeber 5, 2025
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Strafe für Handy-Nutzung im Auto ist Graubereich

Wer es sich leisten möchte, kann auf einen juristischen Graubereich setzen und die Strafe nicht bezahlen.Von Bettina Mader

Neue Radarsäulen, die in Wien und Niederösterreich neu aufgestellt werden, messen die Geschwindigkeit besonders akkurat per Laser – und sie schießen perfekte Fotos von vorne. Wie oe24 berichtete, werten die Mitarbeiter der Polizei in Wien und Niederösterreich diese Aufnahmen besonders genau aus. 

Ist der Verkehrsteilnehmer darauf beim Bedienen seines Mobiltelefons zu erkennen, dann folgt zur Radarstrafe zusätzlich eine wegen einer Verwaltungsübertretung aufgrund der Handy-Nutzung während der Fahrt. Wie ein Verkehrsjurist des ÖAMTC informiert, galt Handynutzung bisher als „Anhalte-Delikt“. Man musste angehalten werden, weil man von der Exekutive ertappt wurde und wurde bestraft –  mit etwa 100.- Euro. Darüberhinaus galt der Nachweis nur, wenn er eindeutig per Video erfolgte – was eher selten passierte.

Ungleichbehandlung muss erst juristisch geklärt werden

Bei den Strafen, die nun auf Basis von besonders genauen Radarbildern ausgestellt werden, bekommt man gleich etwa 140.- Euro aufgebrummt. „Diese Ungleichbehandlung im Vergleich zum Anhalte-Delikt ist aber noch nicht ausjudiziert“, so der ÖAMTC-Jurist.

Kann bis zum Höchstgericht gehen

Das heißt, wer es sich leisten möchte, bezahlt eine Anonymverfügung wegen Mobiltelefon-Nutzung nicht und wartet auf die Lenkererhebung. Macht 10 Prozent Aufpreis fürs Verfahren. Danach geht der Fall zum Landesverwaltungsgericht – das kostet laut ÖAMTC-Juristen nichts. Wenn das Verfahren in weiterer Folge an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof geht, kostet das etwa 240 Euro für die Eingabe. Und man muss sich einen Anwalt leisten können. Am Ende wird dann geklärt, ob die Strafe tatsächlich so rechtens ist. „Es gibt gute Argumente, es zu versuchen“, meint der ÖAMTC-Verkehrsjurist.

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