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Startseite » Sohn (28) von Wega angeschossen – weiter in Lebensgefahr
Österreich

Sohn (28) von Wega angeschossen – weiter in Lebensgefahr

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 18, 2025
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Der Tobende hatte zunächst seine Eltern, dann die einschreitende Polizei mit dem Messer bedroht. Als auch der Taser-Einsatz ihn nicht stoppen konnte, kam es zu Schussabgabe.

Wien. Für den 28-jährigen Serben, der am Sonntag bei einem Schusswaffeneinsatz der Polizei in einem Mehrfamilienhaus in der Klosterneuburger Straße beim Anton-Kummerer-Park in der Brigittenau durch ein oder mehrere Polizeiprojektil(e) schwer verletzt wurde, besteht weiterhin Lebensgefahr. „Der Mann ist notoperiert worden und liegt auf der Intensivstation. Er befindet sich laut letzten Informationen in kritischem Zustand“, heißt es seitens der Polizei auf Anfrage der APA.

Wie berichtet, hatten Beamte der Sondereinsatzgruppe Wega die Wohnung betreten, nachdem die Eltern des 28-Jährigen den Notruf gewählt hatten, weil ihr Sohn zuerst Suizidabsichten angekündigt und dann Vater und Mutter mit dem Messer bedroht haben soll. 

In der Wohnung näherte sich der Mann der Exekutive zufolge den Beamten – aus der Küche kommend – mit einem Messer. Da der 28-Jährige auf mehrfache Ansprache keinerlei Reaktion zeigte, setzten die Polizisten zunächst mehrfach ihren Taser ein. Aber auch mit dem E-Schocker konnte der Serbe nicht überwältigt werden. Als sich der Tobende weiter näherte und ein Beamter bereits mit dem Rücken zur Wand stand, gab dieser zumindest einen Schuss ab. Selbst danach war der Serbe der Polizei zufolge vorerst nur schwer zu überwältigen.

Psychose oder Drogeneinfluss?

Der 28-Jährige erlitt durch den Schusswaffeneinsatz lebensgefährliche Verletzungen. Er wurde umgehend von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch erstversorgt und in ein Spital gebracht. Ob der Serbe eine psychiatrische Krankengeschichte hat oder unter Drogeneinfluss gestanden ist, war noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Schusswaffengebrauch wird – so wie jeder derartige Fall – von Ermittlern des Landeskriminalamts sowie von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geprüft.

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