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Österreich

Seniorin betrogen: Fünf Schuldsprüche, ein Freispruch

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 8, 2024
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Seniorin betrogen: Fünf Schuldsprüche, ein Freispruch

Im Prozess um einen fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee sind am Dienstag in Wels eine Immobilienmaklerin, zwei Grundstücksentwickler und zwei Anwälte wegen schweren Betrugs zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 18 und 36 Monaten verurteilt worden.  

Sie sollen eine betagte Frau dazu gebracht haben, ihr Grundstück deutlich unter Wert zu verkaufen. Ein Notar wurde freigesprochen.

Die Angeklagten sollen im Herbst 2019 die Frau gedrängt haben, ihre Immobilie, eine ehemalige Pension am Traunsee, um 750.000 Euro einer Immobilienfirma zu verkaufen, obwohl der Verkehrswert deutlich über einer Million Euro gelegen sei. Die Eigentümerin – sie ist mittlerweile verstorben – sei damals bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, lautet der Vorwurf. Der Erwachsenenvertreter der Pensionistin, der erst kurz nach dem Grundstücksdeal bestellt worden war, hatte vor Gericht die Ansicht vertreten, dass sie „überfordert“ gewesen sei und nicht gewusst habe, was sie an wen verkauft habe.

Die erstangeklagte Maklerin soll die Vertrauensperson für die alte Dame gewesen sein. Die zwei Immobilienentwickler wollten das Grundstück kaufen, die Anwälte und der Notar kamen bei der Vertragserrichtung bzw. der Beglaubigung der Unterschrift ins Spiel. Der Ehemann der Maklerin – er saß bei diesem Verfahren nicht auf der Beschuldigtenbank, ist aber ebenfalls bereits mit einer Anklage konfrontiert – soll als Tippgeber für den Deal fungiert und Provision kassiert haben.

Zivilrechtlich wurde der Verkauf mittlerweile rückabgewickelt. Der Staatsanwalt wies in seinem Schlussplädoyer darauf hin, dass belastende Zeugenaussagen bereits im Zivilverfahren als glaubwürdig eingestuft worden waren und wies auf Ungereimtheiten in den Äußerungen der Maklerin hin – so war sie zum Zeitpunkt angeblich absolvierter Termine im Spital bzw. auf Urlaub. Die demente Pensionistin, die ständig Schilling mit Euro verwechselt habe, sei „sechs absoluten Profis gegenübergesessen“, sagte der Privatbeteiligtenvertreter. Die Beschuldigten, die im Prozess äußerst wortkarg waren, hätten auch verhindert, dass die Verkäuferin einen Vertrauensanwalt beizog: „Nur gemeinsam konnten sie dieses Schnäppchen machen.“

Der Anwalt der Maklerin sagte, seine Mandantin sei „nicht abgebrüht, aber furchtbar schlampig“, wofür sie sogar von ihrem damaligen Arbeitgeber eine Verwarnung bekommen habe. „Grauslich“ sei, dass der Gatte der Maklerin eine Provision bekommen habe, räumte er ein, das sei aber maximal Untreue. Abgesehen davon forderten die Verteidiger durchwegs Freisprüche zumindest im Zweifel.

Das Gericht befand die Maklerin des schweren Betrugs, der Untreue und der falschen Beweisaussage für schuldig. Sie wurde zu 24 Monaten, davon 16 bedingt, verurteilt. Die Immobilienentwickler fassten 36 Monate, davon 24 bedingt, und 24 Monate (davon 16 bedingt) wegen schweren Betrugs aus. Die zwei Anwälte wurden wegen schweren Betrugs – und einer auch wegen Falschaussage – zu je 18 Monaten, davon zwölf bedingt, verurteilt. Es sei von diesen fünf Personen „bewusst der freie Markt ausgeschaltet worden“, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Immobilienunternehmen wurde als Verband, der für seine Geschäftsführer haftet, zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.

Der Notar wurde freigesprochen. Er sei nicht an dem Betrug beteiligt gewesen, die Beglaubigung der Unterschrift am Kaufvertrag sei für ihn „ein Alltagsgeschäft“ gewesen, befand das Gericht.

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