Das Land Niederösterreich legt jetzt endgültig Rechtsmittel gegen das Urteil im Fall der Marchfeldschnellstraße S8 ein.
Jetzt wird es ernst: Das Land Niederösterreich hat, wie bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur Marchfeld Schnellstraße (S8) eingeleitet.
Das Gericht hatte den Bau der Straße aus Umweltschutzgründen untersagt. Die Maßnahme wurde unter Grünen-Umweltministerin Leonore Gewessler verfügt. Nun handelt das Land und legt endgültig Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Neben der Beschwerde wurde auch Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt. Bei dieser Revision soll geprüft werden, ob es Verfahrens- oder Rechtsfehler gegeben hat.
Fehlerhaftes Urteil verfassungswidrig
“Wir kämpfen weiter für die Bevölkerung im Marchfeld und die dringend notwendige Verkehrsentlastung. Die Interessen der Bürger müssen endlich Vorrang haben” , sagte Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ). Das Land Niederösterreich kritisiert vor allem, dass das Urteil des BVwG so schwer fehlerhaft sei, dass sogar die Verfassung verletzt worden ist.
Außerdem soll das Gericht eingegriffen haben, wo es überhaupt nicht zuständig ist. Weiters soll die Entscheidung vollkommen willkürlich gewesen sein und die Fakten nicht sorgfältig geprüft worden sein. In der Revision wird auch argumentiert, dass es keine bessere Alternative zur Strecke der S8 gibt. Bereits 2023 hatte der VwGH ein ähnliches Urteil des BVwG aufgehoben.
Entscheidung im Herbst erwartet
Die Entscheidung der Höchstgerichte wird im kommenden Herbst erwartet. Landbauer betonte: “Wir lassen uns nicht entmutigen. Die Menschen im Marchfeld haben ein Recht auf Entlastung und die S8 ist ein zentraler Schlüssel dafür. Wir werden weiterhin für die Umsetzung dieses Projekts kämpfen”
Das BVwG hatte die S8 abgelehnt, da das Projekt das geschützte Gebiet „Natura 2000“ sowie die letzte Brutstätte des streng geschützten Vogels Triel unwiederbringlich zerstören würde.