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Startseite » Rechnungshof-Bericht kritisiert Corona-Fonds in NÖ
Österreich

Rechnungshof-Bericht kritisiert Corona-Fonds in NÖ

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 8, 2025
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Rechnungshof-Bericht kritisiert Corona-Fonds in NÖ

Laut Bericht fehlt eine „gesamthafte nachvollziehbare Bedarfsabschätzung“ für die Dotationssumme von 31,3 Millionen Euro.

Der Bundesrechnungshof (RH) hat am Freitag in einem Bericht Kritik am Corona-Fonds in Niederösterreich geübt. Eine „gesamthafte nachvollziehbare Bedarfsabschätzung“ für die Dotationssumme von 31,3 Millionen Euro habe gefehlt, wurde festgehalten. Bemängelt wurden weiters Förderrichtlinien mit einem teils „weiten Auslegungsspielraum“, zudem habe die Rückerstattung von Verwaltungsstrafen eine „rechtsstaatlich bedenkliche Signalwirkung“.

Die schwarz-blaue Landesregierung hatte den „NÖ Covid-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ 2023 ins Leben gerufen. Ausbezahlt wurden bisher 4,135 Millionen Euro. Anträge waren bis Ende Februar möglich, bis September laufe die Auszahlung, hat der freiheitliche Landesrat Christoph Luisser zuletzt mitgeteilt. Nicht abgerufene Mittel werden „ins Landesbudget zurückfließen“, unterstrich Landesvize Udo Landbauer (FPÖ) in der Vorwoche am Rande der Regierungsklausur von ÖVP und den Freiheitlichen – „das haben wir von Anfang an ganz offen kommuniziert“.

Angesprochen wurde vom Bundesrechnungshof am Freitag die Dotierung: „Das Land Niederösterreich legte das Volumen des NÖ Covid-Hilfsfonds auf 31,3 Millionen Euro fest – jedoch ohne nachvollziehbare Grundlage.“ Der gesamte Förderbedarf sei nicht ermittelt worden.

Klärungsbedarf bei Vorgaben der Förderrichtlinien

In der Abwicklung habe es bei einigen Vorgaben der Förderrichtlinien erhöhten Klärungsbedarf gegeben. Genannt wurde der Begriff „Impfbeeinträchtigung“. Die Richtlinien zum Fördertatbestand „sonstige erforderliche Unterstützungen“ habe zudem keine Anhaltspunkte enthalten, was als „besonders berücksichtigungswürdige[r]“ Grund gelte: „Für die Beurteilung dieses Kriteriums gab es einen weiten Auslegungsspielraum.“

Moniert wurden auch fehlende Anforderungen bei Vereinsprojekten. Nicht bestanden hätten die „Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte oder die mit einem Projekt mindestens zu erreichende Personenzahl“, hieß es. „Dies führte auch dazu, dass das Land Niederösterreich Förderungen für Veranstaltungen genehmigte, die in der Folge öffentlich kritisiert wurden. In Medienberichten wurden Vorwürfe erhoben, dass dort faktenwidrige Inhalte verbreitet worden seien“, hielt der RH fest – gemeint sind die Anträge von Vereinen um Corona-Leugner Martin Rutter.

Laut Richtlinien könnten maximal drei Projekte pro Verein gefördert werden, wird im Bericht festgehalten. „Das Land Niederösterreich bewilligte fünf Förderanträge von nahezu namensgleichen Vereinen desselben Vereinsobmanns mit wortgleichen Projektbeschreibungen. In der Folge stellten die Fachabteilung und der niederösterreichische Verfassungsdienst die Förderbarkeit dieser Vereine infrage.“ Laut früheren Angaben aus dem Büro von Luisser wurden in diesen Fällen keine Rechnungen eingereicht und daher sei auch kein Geld ausgezahlt worden.

Klare Festlegung der Verantwortung für inhaltliche Prüfung empfohlen

Empfohlen wurde dem Land Niederösterreich, „die Verantwortung für die Prüfung der inhaltlichen Fördervoraussetzungen bei den Vereinsförderungen des NÖ Covid-Hilfsfonds klar festzulegen und den Entscheidungsprozess angemessen zu dokumentieren“. Es sei unklar gewesen, ob die Prüfung der inhaltlichen Fördervoraussetzungen von Vereinsprojekten durch die Fachabteilung oder durch das Büro des Landesrats erfolge.

Kritik hatte es zu Jahresbeginn seitens der SPÖ Niederösterreich bereits auf Grundlage des noch nicht veröffentlichten RH-Berichts gegeben. Die FPÖ hatte bereits damals widersprochen, am Freitag rückte Landesrat Luisser zur Verteidigung aus. „Mit dem Corona-Hilfsfonds haben wir in Niederösterreich den einzigen ehrlichen Weg eingeschlagen, um die Folgen des Maßnahmen-Regimes ein Stück weit gerade zu rücken“, hieß es in einer Aussendung. Der RH-Bericht zeige, „dass wir den Menschen im Wort sind und das umsetzen, was wir versprochen haben“. Nach den „Jahren der völlig evidenzbefreiten Zwangsmaßnahmen und der durchgesteuerten Massenpanik, die von der Regierung ausgerufen wurde“, sei „dieses Zeichen der Gerechtigkeit, Normalität und Freiheit“ notwendig gewesen. Generell sei die Bundesregierung „mit ihrem Arsenal an Verboten und Einschränkungen in der gesamten Corona-Zeit komplett falsch abgebogen“.

Vom RH überprüft wurde der Zeitraum von März 2023 bis Ende Mai 2024. Mit Stand vom 31. Mai des Vorjahres zahlte das Land demnach 156.736 Euro über den Fördertatbestand „Covid-19-Strafgelder“ aus. Hier verwies der Rechnungshof auf die Einschätzung von Juristen, die eine „problematische Signalwirkung“ bezüglich der Akzeptanz von „Rechtsvorschriften in vergleichbaren künftigen Krisensituationen“ sahen. Der Verfassungsgerichtshof habe Pandemie-Bestimmungen – vorwiegend Betretungsverbote in verschiedenen Variationen – als verfassungs- bzw. gesetzwidrig aufgehoben. Jedoch: „Die nach damals gültiger Rechtslage verhängten Strafen wurden – wie in solchen Fällen üblich – nicht aufgehoben und sind daher rechtskräftig.“

Luisser: „Unrecht wiedergutgemacht“

„Wir haben das Unrecht, das andere verursacht haben, schlicht wiedergutgemacht und den Niederösterreichern zu ihrem Recht verholfen“, hielt Luisser zu diesem Kritikpunkt fest. Die Rückerstattung der Strafen sei angebracht und gerecht. „Dieser Weg hat sich bis nach Slowenien herumgesprochen, wo die Strafen sogar landesweit zurückbezahlt wurden und eine Amnestie für Verstöße gegen die Corona-Vorschriften, die nachträglich für verfassungswidrig erklärt worden sind, verhängt wurde.“ Der FPÖ-Landesrat erwartet sich das auch von der Bundesregierung. Eingefordert wurden außerdem eine Entschuldigung für „falsche Maßnahmen-Politik“ sowie „endlich finanzielle Entschädigungen für die vielen Opfer und Impfgeschädigten“.

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