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Startseite » Opfer ins Koma befördert – Prügel-Security muss nicht in U-Haft
Österreich

Opfer ins Koma befördert – Prügel-Security muss nicht in U-Haft

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 13, 2024
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Opfer ins Koma befördert – Prügel-Security muss nicht in U-Haft

Diese (Justiz-)Entscheidung wird wieder für Wogen der Empörung sorgen: Ein verdächtiger Iraker (25), der einen Steirer als Security eines Lokals ins Koma beförderte, muss trotz hoher Strafandrohung und Festnahme nicht in U-Haft.

Stmk. Zur Erinnerung: Es geht um den Fall Stefan M., der am letzten März-Wochenende das Rauchverbot in einer Gaststätte im Zielraum des Skigebiets Kreischberg missachtete bzw. vergessen hatte und deshalb mit dem Türsteher in Streit geraten war. Die Auseinandersetzung verlagerte sich auf den asphaltierten Parkplatz vor dem Lokal, wobei der 29-jährige Zimmerer und Hobby-Fußballer am Ende mit schweren Kopfverletzungen am Boden lag. Mit einer Hirnblutung kam der Steirer ins Spital. Dort liegt er seitdem im Koma. Ermittelt wird wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 StGB, Abs 2), was mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren bedroht ist. 

Zunächst verantwortete sich der Security damit, seinen Widersacher nur gestoßen zu haben, der in der Folge  unglücklich gestürzt sei. Nachträgliches von der Staatsanwaltschaft beigeschafftes Videomaterial allerdings zeigte, dass der beschuldigte Iraker mehrmals auf sein Opfer eingeschlagen hatte – daraufhin wurde der Türsteher festgenommen, dessen Aufenthaltsstatus und Beschäftigungsverhältnis unklar ist, diese Woche festgenommen – oe24 berichtete.

Gelindere Mittel ausgesprochen

Die U-Haft wurde beantragt, doch vom zuständigen U-Richter abgeschmettert. Offenbar sah er (oder sie) keine Flucht-, Tatbegehungs- oder Verdunkelungsgefahr und setzte den Iraker gegen gelindere Mittel wieder auf freien Fuß. Welche Maßnahmen damit im konkreten Fall genau verbunden sind – Kaution, Gelöbnis, sich nicht abzusetzen oder zu verbergen, sich regelmäßig bei einer Behörde zu melden, Passabnahme oder sonstige Weisungen – wurde von der Justiz nicht verraten.

Die Ermittlungen laufen weiter.

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