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Startseite » Obdachlose fast zu Tode gequält – Drei Jugendliche wieder vor Gericht
Österreich

Obdachlose fast zu Tode gequält – Drei Jugendliche wieder vor Gericht

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 12, 2024
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Obdachlose fast zu Tode gequält – Drei Jugendliche wieder vor Gericht

Wieder müssen sich die drei Jugendlichen vor Gericht verantworten. Dieses Mal wird die Strafhöhe und eine Einweisung verhandelt.

Die drei jungen Männer wurden bereits wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Oberste Gerichtshof hat allerdings bereits im Vorjahr verhängten Strafen nicht anerkannt, weil für die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum zu wenig Begründungen vorlagen. Zwei Sachverständige könnten diese am Montag liefern.

Die drei jungen Männer waren zum Tatzeitpunkt im Sommer 2022 noch Teenies im Alter von 16 und 18 Jahren. Die Clique hatte eine ehemalige Wirtin, die in Kapfenberg auf der Straße lebte, mehrmals brutal angegriffen. Bei ihrer ersten Attacke trat einer der Jugendlichen der Obdachlosen, die sie unter einer Brücke entdeckt hatten, in den Rücken, sodass sie ins Wasser fiel. „Das hat so gut getan“, soll der Teenie danach gesagt haben, sodass das Trio das Opfer wieder aufsuchte. 

Bei einem weiteren Angriff beschimpften, urinierten, schlugen und traten sie auf das wehrlose Opfer ein, das sie zuvor aus dem Schlaf gerissen hatten. Auch bei zwei weiteren Malen griffen die Jugendlichen die Ex-Gastronomin auf brutale Weise an. Alle ihre Taten wurden auf Video festgehalten.  

Bereits im Dezember 2022 sowie im Juli 2023 war der Fall im Landesgericht Leoben verhandelt worden. Zuletzt endete er mit Schuldsprüchen wegen versuchten Mordes und Freiheitsstrafen in der Höhe von 14 bis 17 Jahren. Außerdem sollten die drei in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden. Diese Entscheidung erkannte der Oberste Gerichtshof nicht an, deshalb wird nun ein drittes Mal in Leoben verhandelt, wobei es nur um die Strafhöhe und die Einweisung geht.

Alle drei Verteidiger sprachen in ihren Eröffnungsplädoyers von zuletzt zu hohen Haftstrafen. Diese müssten deutlich niedriger ausfallen – zumal das Opfer keine bleibenden Schäden und überhaupt gar nicht so schlimme Verletzungen erlitten habe, wie teilweise dargestellt, so ein Verteidiger. Einer der drei Beschuldigten habe mit seinen Angaben überhaupt erst zur Aufklärung der Tat beigetragen und leistete laut seiner Verteidigerin nur einen „untergeordneten Tatbeitrag“. Er habe dennoch beinahe die Höchststrafe erhalten, das sei zu viel.

Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen

Noch ehe die drei Angeklagten sowie die beiden Gutachter  zu Wort kamen, wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen, denn es werde der höchstpersönliche Lebensbereich der jungen Männer erörtert – konkret ihre psychische Verfassung. Ein Urteil sollte im Anschluss dann aber noch am Montag fallen. Den Betroffenen droht neben einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zehn bis 20 Jahren – für den jüngsten Betroffenen in der Dauer von einem bis 15 Jahren – zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

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