Der 34-jährige Slowene ist vom Bezirksgericht Villach wegen Gefährdung körperlicher Sicherheit rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Ein 34 Jahre alter Arzt aus Slowenien hatte vor einem Jahr betrunken einen Krankentransport von Kroatien nach Deutschland als Notarzt begleitet. Nahe Villach starb der Patient an Corona beziehungsweise Organversagen. Behandlungsfehler haben die Überlebenschancen geschmälert, ergaben Gutachten. Das Urteil ist rechtskräftig.
“Ich bekenne mich schuldig. Errare humanum est”, sagte der Angeklagte. “Ich bin schuldig für den Alkohol, aber für seinen Tod bin ich nicht verantwortlich.” Er habe am Vortag mit seinem Disponenten vom Rettungsdienst “sehr viel” Alkohol getrunken, während der Fahrt nach Zadar dann im Rettungswagen geschlafen und beim Patiententransport ganz sicher nicht mehr zur Flasche gegriffen, beteuerte er.
Sein größter Fehler sei aber gewesen, den Patienten überhaupt zu übernehmen, er sei seiner Ansicht nach nicht transportfähig gewesen wegen “zu viele Diagnosen”. Der Arzt habe aber Druck vom Vorgesetzten bekommen.
“So ein Verhalten, wie sie es gesetzt haben, kann nicht toleriert werden”, sagte Richterin Sabrina Pusnik in ihrer Urteilsbegründung. Der Tod des Patienten sei dem Angeklagten nicht zuzurechnen, wohl aber hätten seine Alkoholisierung – bei der Polizei hatte der Angeklagte 2,2 Promille – und dadurch bedingte Behandlungsfehler seine Überlebenschancen verschlechtert.
Tubus war in der Speise- statt in der Luftröhre
Unter anderem befand sich der Tubus bei der Reanimation in der Speise- statt in der Luftröhre. Mit den 60 Tagsätzen à zehn Euro fasste der Angeklagte ein Drittel des Strafrahmens aus – drei Monate Haft wären maximal möglich gewesen.
Außerdem muss er vorerst 1.000 Euro Schmerzensgeld an den Sohn des Toten zahlen, der frühere Arbeitgeber bekommt 500 Euro Schadenersatz. Der slowenische Arzt wie auch die Staatsanwältin erklärten sich mit dem Urteil einverstanden.