Derzeit sind Gastronomen mit hohen Nachforderungen der Sozialversicherungen konfrontiert. Es geht um die Besteuerung von Trinkgeldern.
In Österreich gibt es für Trinkgelder eine pauschale Regelung mit der Sozialversicherung. Es wird angenommen, dass ein Mitarbeiter im Monat z. B. 40 bis 50 Euro an Trinkgeld bekommt – unabhängig vom tatsächlichen Betrag. Auf diese Pauschale werden Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Aktuell kommt es zu diesen Nachforderungen der Sozialversicherungen gegenüber Gastronomen. WKÖ-Präsident Harald Mahrer stellt sich hinter die Wirte und forderte zuletzt ein Umdenken. Seine Forderung: Steuerbefreiung auf Trinkgeld.
„Muss Mitarbeitern gehören“
Auch der Wirtschaftsbund unterstützt nun die Forderung des Wirtschaftskammer-Präsidenten. „Trinkgeld muss den Mitarbeitern gehören und nicht dem Finanzamt. Wir unterstützen daher die Forderung von WKÖ-Präsident Harald Mahrer nach einem steuer- und abgabenfreien Trinkgeld. Es braucht Anerkennung für die Mitarbeiter und eine rechtssichere Lösung für unsere Betriebe“, sagt Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger.
Gerade in der Gastronomie, Hotellerie und vielen anderen Dienstleistungsbranchen seien Trinkgelder ein wichtiges Zeichen der Anerkennung. Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern wäre ein wichtiger Beitrag zur Wertschätzung der Beschäftigten und zur Attraktivierung dieser Berufe, so der Wirtschaftsbund-General weiter.
„Gute Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiter zu verbessern. Eine steuerfreie Auszahlung von Trinkgeldern ist dabei ein unbürokratischer und wichtiger Schritt – einfach, sicher und fair. Es braucht klare Rahmenbedingungen und Lösungen, die Betriebe und Mitarbeiter entlasten statt belasten. Weniger Bürokratie – mehr Anerkennung für gute Arbeit!“, sagt Egger.