In so gar nicht dem Anlass entsprechendem Style kam ein 21-jähriger in Syrien geborener Staatenloser Montagfrüh vor Gericht. Er soll im April einen Kontrahenten nach dem AMS-Deutschkurs niedergestochen haben.
Wien. Da staunten Gerichtskiebitze, Bewacher und schließlich auch das Hohe Straflandesgericht nicht schlecht, als ein Delinquent – der immerhin eine gröbere Haftstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu erwarten hat – im Freibad-Streetstyle zu Verhandlung erschien, sprich: immerhin mit langer schwarzer Hose, Adiletten und weißem Ripp-Unterleiberl.
Dazu trug er noch ein Pflaster unter einem Auge, möglicherweise hat der 21-jährige in Damaskus geborene Zuwanderer in U-Haft eine aufs Auge bekommen – weil der syrisch-tschetschenische Bandenkrieg in Wien auch vor den Haftzellen nicht Halt macht? Zu Verhandlung begleiteten in mehrere in farbenfrohen Niqabs gekleidete Verwandte – um die Ehre eine seiner Schwestern soll es im April bei der Messerstecherei in der Wehlistraße vor einem Bildungszentrum des AHS auch gegangen sein.
Mehrmals soll der Angeklagte damals einem Iraker (16) mit dem Messer in den Rücken und in den Hals gestochen haben. Ob es noch andere Gründe für den Angriff gibt, außer dass das Opfer es gewagt hatte mit der jüngeren Schwester des Syrer geredet zu haben, wird sich beim laufenden Prozess zeigen. Mit Milde sollte er angesichts des völlig unpassenden Auftrittes nicht zu rechnen haben.
Es gilt die Unschuldsvermutung.










