Während der Projektreise in Italien sollen die 5 Angeklagten eine 15-Jährige in ein Zimmer geschleppt, eingesperrt und zur Massage gezwungen haben. Nur zwei Burschen übernehmen die “volle Verantwortung”. Nun wurde das Verfahren rechtskräftig eingestellt.
OÖ. Das Interesse an dem Prozess am Freitag am Linzer Landesgericht war enorm: Wegen der vielen Zuschauer, darunter zwei Schulklassen, wurde die Verhandlung gegen 5 Ex-Schüler des Aloisianums in den großen Schwurgerichtssaal verlegt.
Die Staatsanwältin führte eingangs die Anklage aus: Das Mädchen sei im April 2024 während einer Projektreise in Italien gegen seinen Willen in ein Zimmer gebracht worden. Auf dem Weg dorthin dürfte der Erstangeklagte der 15-Jährigen sinngemäß mit einer Vergewaltigung gedroht haben. Dadurch eingeschüchtert habe sie den Burschen, 16 und 17 Jahre alt, den Rücken massiert. Als die Schülerin dann das Zimmer verlassen wollte, sei ihr ein Bein gestellt worden. Die Angeklagten gingen weg und sperrten das Mädchen ein, das mit dem Handy eine Freundin anrief und ihr von dem Vorfall berichtete.
Das Opfer habe danach psychologische Hilfe in Anspruch genommen, konnte auch nicht mehr in die Schule gehen, meinte der Anwalt der Jugendlichen, die sich als Privatbeteiligte dem Prozess angeschlossen hatte. Er forderte 1.350 Euro für die Behandlungskosten und pauschal 1.500 Euro.
Verteidiger: “Jugendlicher Leichtsinn”
Die Verteidiger der Schüler stellten “die Frage nach dem Augenmaß”, wie es der Anwalt des Erstangeklagten formulierte. Der Tatbestand der Nötigung sei “objektiv nicht erfüllt”, hieß es, ohne dass man “die Sache” verharmlosen wolle. Aber der Fall gehöre nicht ins Strafrecht, es handle sich eher um “jugendlichen Leichtsinn”.
Drei der fünf Angeklagten bekannten sich nicht schuldig, auch wenn sie zugaben, eventuell etwas zu weit gegangen zu sein. Zwei übernahmen die “volle Verantwortung”, die Verteidiger plädierten für eine diversionelle Erledigung. Nur mehr einer der Schüler ist noch auf dem Privatgymnasium, vier wurden der Schule verwiesen.
Das Opfer wurde als Zeugin geladen. Die Mitschüler entschuldigten sich bei ihr vor dem Gericht.
Urteil verkündet
Am Nachmittag wurde das Urteil verkündet, die fünf Angeklagten sind mit einer Diversion davongekommen. Die Verteidiger der Schüler stellten generell “die Frage nach dem Augenmaß”, wie es der Anwalt des Erstangeklagten formulierte. Der Fall gehöre nicht ins Strafrecht, es handle sich eher um “jugendlichen Leichtsinn”.