Heute Freitag ist es soweit: Im Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und seinen Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli sollen – wenn alles gut geht – die Urteile fallen.
Im großen Schwurgerichtssaal in Wien steht nicht nur für Sebastian Kurz viel auf dem Spiel. Soll doch Richter Michael Radasztics sein Urteil im Prozess gegen den Ex-ÖVP-Kanzler fällen.
Bei Schuldspruch legt Kurz Berufung ein
Es geht bekanntlich um den Vorwurf der Falschaussage vor dem U-Ausschuss. Im Fall einer Verurteilung würden bis zu drei Jahre Haft drohen. Tatsächlich wäre wohl eher ein Bußgeld fällig. Sollte der Richter den Beschuldigungen der WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) folgen, würde Kurz freilich Berufung einlegen. Sein Anwalt will im Schlussplädoyer noch einmal vorbringen, wonach sämtliche Zeugen die Darstellung von Kurz bestätigt hatten, dass dieser in die ÖBAG-Bestellungen nicht aktiv eingegriffen habe.
Nur Thomas Schmid – Ex-ÖBAG-Chef und Chat-Man, der den Kronzeugenstatus anstrebt – habe ihn belastet. Aus Sicht des Team Kurz aus „dem Motiv heraus, sich selbst einen Vorteil zu verschaffen“. Das wäre auch die Berufungslinie.
Bei glattem Freispruch würde WKStA berufen
Spricht der Richter Kurz heute komplett frei, würde hingegen die WKStA Berufung einlegen. Während Kurz und seine Fans in der ÖVP triumphieren würden. Polit-Experten gehen davon aus, dass dann der Ruf nach seinem Polit-Comeback laut würde.
Freispruch wegen „Aussagenotstand“ im Spiel
Kurz würde in diesem Fall grummelnd, aber als unbescholtener Bürger aus dem Prozess gehen. Die WKStA könnte das Gesicht wahren…